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Fr, 26. Februar 2016, 12:08

Gesellschaft::Politik/Recht

GPL-Prozess gegen VMware hat begonnen

Der von Christoph Hellwig angestrengte Prozess gegen VMware wegen vermuteter GPL-Verletzung begann vor dem Landgericht Hamburg mit einer Anhörung. Das Urteil könnte bereits im Mai gesprochen werden.

Vergleich der technischen Architektur des Linux- und VMware-Kernels

sfconservancy.org

Vergleich der technischen Architektur des Linux- und VMware-Kernels

Fast ein Jahr ist es nun her, dass Kernel-Entwickler Christoph Hellwig beim Landgericht Hamburg eine Klage gegen VMware wegen Verletzung der GPL eingereicht hat. Unterstützt wird er dabei von der Software Freedom Conservancy. Vertreten wird er von den in Open-Source-Fragen erfahrenen Rechtsanwälten Till Jaeger und Miriam Ballhausen.

Anlass des Prozesses ist eine vermutete GPL-Verletzung von VMware. Die Conservancy, die nach eigenen Angaben schon seit 2012 mit VMware verhandelt, hat genauere Angaben dazu in einem FAQ gemacht. Der Hypervisor vSphere ESXi 5.5.0 beruht auf einer proprietären Komponente namens »vmkernel«, deren Code direkt vom Linux-Kernel abgeleitet sein soll. Damit müsste diese Komponente aber, selbst wenn sie massive Änderungen gegenüber Linux enthält, unter der GPLv2 veröffentlicht werden. Gleiches gilt für einige der Treiber-Subsysteme, die VMWare mitliefert, insbesondere SCSI-, USB- und Netzwerktreiber.

Nachdem beide Seiten dem Gericht etliche Dokumente übermittelt haben, kam es gestern zu einer Anhörung vor dem Gericht. Harald Welte, bekannt als Entwickler von Teilen des Netfilter-Codes im Kernel, der selbst bereits einige stets erfolgreiche Copyright-Klagen gegen Hersteller ausgefochten hat, war als Beobachter vor Ort und berichtet vom Verlauf der Sitzung. Welte ist am Prozess ansonsten nicht beteiligt. Der Prozess findet aber nicht nur in Deutschland, wie sich an der Besucherzahl ablesen ließ, sondern auch weltweit große Beachtung. Neben Welte waren einige weitere deutsche Kernel-Entwickler unter den Zuschauern.

Die Anhörung begann mit einer umfassenden Darlegung des vorsitzenden Richters, welche Informationen das Gericht erhalten hat und wie die Richter sie auffassen. Dabei konnten Kläger und Beklagter einige Details richtigstellen. Die Richter sind sich darüber im Klaren, dass der Prozess große Beachtung findet und dass es bisher keinen Präzedenzfall gab. Sie sind keine technischen Experten und keine Programmierexperten, sondern vor allem Copyright-Experten. Die Bestimmungen und den Geist der GPLv2 haben sie sehr weitgehend verstanden.

Das Gerichtsverfahren wird entscheidend von zwei fundamentalen Fragen abhängen. Die erste ist, ob Hellwig ausreichenden Anteil am Copyright der betroffenen Kernel-Teile hat, um überhaupt zu der Klage berechtigt zu sein. Wie immer im Rechtswesen ist das nicht so eindeutig zu beantworten. Denn Hellwigs Code könnte durch viele nachfolgende Änderungen anderer Entwickler »verblasst« sein, und laut Gesetz »verblasst« damit auch das Copyright. Zum anderen ist zu klären, ob die beanstandete Komponente wie von VMware behauptet lediglich ein Interoperabilitätsmodul ist, das über eine stabile Schnittstelle namens VMK API kommuniziert. Das ist nahezu dieselbe Frage, die auch beim Streit um das binäre ZFS-Modul eine zentrale Rolle spielt: Sind vmkernel und vmklinux eine Kombination oder zwei separate Werke?

Entschieden wurde in dieser Anhörung noch nichts. Das Gericht gab den Parteien bis zum 15. April Zeit, weitere Dokumente zu liefern. Falls sich das Gericht damit ausreichend mit Informationen versorgt sieht, könnte es am 19. Mai zum Urteil kommen. Andernfalls könnte das Gericht weitere Dokumente fordern oder Experten als Zeugen zu einer zusätzlichen Anhörung laden.

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