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Di, 16. Mai 2017, 11:31

Gesellschaft::Politik/Recht

US-Gericht wertet GPL als Vertrag

Ein US-Bundesgericht hat die GNU Affero General Public License (AGPLv3) als Vertrag anerkannt. Nach diesem grundlegenden Urteil können Verletzungen von AGPL, GPL und anderen freien Lizenzen auf jeden Fall gerichtlich verfolgt werden.

GNU

Es war bereits allgemein anerkannt, dass die GPL (und andere freie Lizenzen) rechtlich gültig und notfalls gerichtlich durchsetzbar sind. Offen war jedoch, ob ein Gericht bereits die Nutzung von GPL-lizenzierter Software als Vertrag werten würde, der ebenso durchsetzbar ist. Ein entsprechendes Gerichtsurteil existierte bisher nicht. Das Bezirksgericht von Nordkalifornien hat diesen Punkt nun endgültig geklärt und im Sinne der GPL entschieden.

Das Verfahren wurde von der Firma Artifex, den Entwicklern von Ghostscript, angestrengt. Im Jahr 2013 begann die koreanische Firma Hancom, Ghostscript in ihrer gleichnamigen Office-Suite zu verwenden. Nach der Lizenz von Ghostscript, der GNU Affero General Public License (AGPLv3), hätte Hancom folglich seinen Kunden mitteilen müssen, dass es GPL-Software einsetzt, und den Quellcode genau dieser Version von Ghostscript oder zumindest einen Verweis darauf anbieten müssen. Diesen Schritt versäumte das Unternehmen jedoch. Auch die Alternative, von Artifex eine spezielle Lizenz für Ghostscript zu erwerben, wurde ausgelassen.

Ende 2016, nach längeren erfolglosen Verhandlungen mit Hancom, reichte Artifex Klage beim Bezirksgericht von Nordkalifornien ein. Hancom versuchte, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, indem es argumentierte, dass es nie einen Vertrag mit Artifex oder sonst jemand unterschrieben habe. Doch das Gericht stellte fest, dass ein Benutzer, der eine Software unter der AGPL nutzt, damit einen Vertrag mit den Copyright-Eignern eingeht. Der Text der AGPL macht dies unmissverständlich klar. Zu behaupten, den Text nicht gelesen zu haben, ist selbstverständlich keine akzeptable Ausrede.

Mit der Entscheidung schafft das Gericht einen Präzedenzfall, der nicht nur für die AGPL gilt, sondern für alle freien Lizenzen, die ein Vertragsverhältnis erzeugen. Insbesondere gilt das auch für die GPL, deren Lizenztext die Grundlage der AGPL darstellt. Durch das Zustandekommen eines gültigen Vertrags können die Vertragsparteien nun auch gerichtlich für Verstöße belangt werden. Die Entscheidung des Gerichts ist jedoch noch keine Entscheidung der eigentlichen Klage. Ob Artifex diese gewinnt, ist deshalb noch offen.

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