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Mi, 11. Dezember 2019, 14:35

Gesellschaft::Politik/Recht

Erfolg für OSB Alliance: Baden-Württemberg ändert diskriminierende Ausschreibung

Eine Ausschreibung des Landes Baden-Württemberg für ein neues Lernmanagementsystem an den Landesschulen, die ursprünglich Microsoft-Produkte vorschrieb, zog den Zorn der Open Source Business Alliance auf sich. Kurz danach wurde die Ausschreibung produktneutral formuliert.

OSB Alliance

Am 9. Dezember hatte die Open Source Business Alliance (OSBA) in einer Pressemitteilung eine Ausschreibung des Kultusministeriums des Landes Baden-Württemberg kritisiert. In der Ausschreibung für ein neues Lernmanagementsystem an den Landesschulen wurde gefordert, die »Grundverwaltung von Identitäten und Gruppen« über ein (Microsoft) Azure Active Directory pro Schule abzuwickeln. Dies hätte die Schulen gezwungen, die für die Anmeldung von Lehrern und Schülern benötigten Daten ausschließlich über die Cloud-Infrastruktur von Microsoft zu verwalten. Der Open-Source-Verband bezeichnete sie als »mehr als schädlich« für das Land Baden-Württemberg:

Diese Ausschreibung steht in scharfem Gegensatz zu den aktuellen bundes- und europaweiten Trends hin zu mehr Digitaler Souveränität und der verstärkten Nutzung von Open Source und anderen Technologien, durch die Herstellerunabhängigkeit, Innovationsfähigkeit und Kontrolle über Datenzugriffe möglich werden.

Microsoft würde dadurch genau überwachen und aufzeichnen können, wer auf welche Anwendung zugreift, und könnte sehr umfangreiche Profile von Schülern und Lehrern erstellen. Diese Daten würden auch allen Stellen zur Verfügung stehen, die die via CLOUD-Act-Erlass darauf zugreifen. Das sei ein massiver Verstoß gegen die DSGVO. Zudem würden damit die deutsche IT-Branche vollständig ausgeschlossen.

Zwei Tage später kann die OSBA nun ein Umdenken des Ministeriums vermelden. Demnach hat das Ministerium kurz nach Bekanntwerden der Kritik die diskriminierende Ausschreibung geändert. Sie verweist nun auf die Einhaltung von offenen Standards. Die OSBA fordert nun, dass bei zukünftigen Ausschreibungen gemäß den allgemeinen Vorgaben vorgegangen und darauf verzichtet wird, bestimmte Produkte vorzuschreiben, wo dies technisch nicht erforderlich ist.

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