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Fr, 6. Juni 2003, 14:11

Unternehmen

Ordnungsverfahren gegen SCO eingeleitet

Nachdem die univention GmbH bereits [a 0.5581]am 28.5.2003[/a] am Landgericht Bremen eine einstweilige Verfügung gegen SCO erwirkt hatte, konnte die tarent GmbH am Dienstag, den 5. Juni beim Landgericht München I eine weitere einstweilige Verfügung trotz einer von SCO hinterlassenen Schutzschrift erwirken.

Trotz der Entscheidung der Landgerichte Bremen und München I, die SCO per einstweiliger Verfügung verboten haben, weiterhin zu behaupten, Linux beinhalte unrechtmäßig erworbenes Eigentum von SCO, findet sich diese Äußerung weiterhin auf der Website der Firma.

Da die Behauptungen weiter öffentlich verbreitet wurden, wurde am Freitag, den 6. Juni, ein Ordnungsgeldantrag gegen die SCO GmbH gestellt. »Wir können nicht einfach hinnehmen, dass GNU/Linux-Anwender irritiert werden und Linux-Unternehmen wirtschaftlichen Schaden erleiden«, sagt Elmar Geese, Geschäftsführer der tarent GmbH. »Unser erster Erfolg wird hoffentlich dazu beitragen, wieder mehr Sicherheit für den Einsatz von Linux zu vermitteln. Als Unternehmen, das von Freier Software profitiert, fühlen wir uns dazu verpflichtet, gegen SCO vorzugehen.«

Klaus Knopper, Entwickler der Linux-Distribution KNOPPIX, hinterfragt die Strategie der Behauptungen von SCO: »In welcher Weise würdigt SCO die Intellectual Property der vielen Linux-Entwickler, welche durch ihre Arbeit ein freies und für alle offenes Betriebssystem geschaffen haben, worauf übrigens auch die SCO-eigene Linux-Distribution aufbaute? Dabei ist auf den SCO-Webseiten nachzulesen, dass sie nach wie vor auch andere GPL-Software in eigenen Produkten einsetzen«, so Knopper weiter.

»Sich über die Rechtsprechung hinweg zu setzen, ist skandalös. Die Verunsicherungsstrategie gegenüber den GNU/Linux-Anwendern und der Community wird offenbar fortgesetzt«, bewertet Michael Kleinhenz, Sprecher des LinuxTag e.V. das Vorgehen von SCO Deutschland.

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