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Mi, 27. Februar 2008, 00:00

Illegale Freie Software

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen (NRW) für mit dem Grundgesetz »unvereinbar und nichtig« erklärt. Geschlagene anderthalb Stunden lang dozierte der Präsident des Ersten Senats, Professor Hans-Jürgen Papier, über die Versäumnisse des Gesetzgebers und machte vor allem der Bundesregierung strenge Auflagen für die Entwicklung ihres Trojaners. Erstmals wurde das das »Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme« definiert. Das allerdings hindert Bundesinnenminister Schäuble nicht daran, so zu tun, als ob ihn der oberste Gesetzeshüter regelrecht aufgefordert hätte, seine Pläne noch zu beschleunigen: »Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann.« Ups! Hat der überhaupt gelesen, was ihm die Richter da mit auf den Weg gegeben haben? Der Kampf um digitale Freiheitsrechte jedenfalls geht weiter!

Bislang hatten Unbedarfte wie ich vermutet, Schäuble selbst sei intrinsisch von der Datengier beseelt. Weit gefehlt! Offenbar ist es die Kanzlerin, die das Projekt treibt. »Naja«, so mögen sich die besagten Unbedarften denken, »der internationale Terrorismus verlangt seine Opfer, da können wir uns den Luxus von Privatsphäre nicht länger leisten.« Dabei sagt uns die Kanzlerin seit Jahren, um was (MP3) es wirklich geht (Video) - Ordnungswidrigkeiten: Die Videoüberwachung, die Onlinedurchsuchung »und vieles andere mehr - wir werden nicht zulassen, dass technisch manches möglich ist, aber der Staat es nicht nutzt«, so Angela Merkel. Und noch ein O-Ton: »Das sind aber Dinge, über die darf man nicht diskutieren, die muss man einfach machen!« Sollte sie diese Absicht so auch heute, am Tag des neuen Grundrechts, noch verfolgen, wäre das wohl ein Verfassungsbruch. Wir könnten aber natürlich auch die Verfassung der neuen »Gefährdungslage« anpassen...

Nach wie vor sind viele technische, juristische und politische Fragen zum staatlichen Eindringen in die Hardware Dritter unbeantwortet. Einige davon hat das Gericht heute wiederholt: Wie reagiert beispielsweise ein Arbeitgeber, wenn er erfährt, dass der Rechner seines Mitarbeiters gefilzt wurde? Wer haftet dafür, wenn Daten beim Filzen verloren gehen oder wenn das geschlagene Loch nicht nur von »Sicherheits«-Organen genutzt wird, sondern womöglich auch von der Konkurrenz? Wir haben jedenfalls beste Chancen, das gleiche Stück mit wechselndem Beklagten - dann mit Wolfgang Schäuble in der Hauptrolle - demnächst in diesem Theater bewundern zu dürfen. The show must go on!

Aber selbst wenn Schäuble genauso auf dem Bauch landen sollte wie sein Kollege in NRW, ist damit das Kardinalproblem noch nicht gelöst: Frau Merkel will den Überwachungsstaat. Zutaten sind - neben Videoüberwachung und Onlinedurchsuchung - auch die Vorratsdatenspeicherung, die elektronische Gesundheitskarte, die LKW- (und künftige PKW-) Maut, die Genomdatenbank, das zentrale Melderegister, die zentrale Steuernummer, die Buchungsdaten von Flügen, der biometrische Personalausweis und die Bankdaten.

Vermutlich wird es über kurz oder lang wohl kaum bei »nur« 5-10 Online-Durchsuchungen jährlich bleiben. Zugegebenermaßen erlebe ich es ja in meinem privaten Umfeld selbst, wie obrigkeitshörig viele Menschen sind: »Ich habe nichts zu verbergen« - womöglich haben die Juden zu Beginn des letzten Jahrhunderts Ähnliches gedacht!

Trotzdem wird sich die Anzahl Freier Software-Anwender spürbar erhöhen: Freie Software wird zunehmend bedienerfreundlich und permanent durch prominente (wenn auch unfreiwillige) »Marketingprogramme« ihrer proprietären Wettbewerber unterstützt. Und schließlich steht sie im Geruch, sich besonders sicher einrichten zu lassen. Das kommt daher, daß sich die Entwickler Freier Software völlig zwanglos weltweit untereinander austauschen, während ihre proprietäre Konkurrenz naturgemäß auf ihr geistiges Eigentum schaut und das Schmoren im eigenen Saft vorzieht, anstatt möglichst effizient von anderen zu lernen. Ein Vorteil, den auch Bundesaußenminister Steinmeier offenbar zu schätzen weiß.

Was also, wenn Bundesinnenminister Schäuble eines schönen Tages erfolglos in einen GNU/Linux-Rechner eindringen will? Oder er findet gar eine Mail, die mit GnuPG verschlüsselt wurde? Die Wahrscheinlichkeit dazu ist wohl relativ groß: Terroristen - insbesondere islamischen Glaubens - stehen nicht im Verdacht, begeisterte Anhänger proprietärer Software zu sein. Und: Sie sind häufig technisch bewandert. Über die bisher bekannten Köder - beispielsweise ein infiziertes Anhängsel einer Mail - werden diese Leute wohl nur lachen. Erstens können Windows-Trojaner auf GNU/Linux Systemen kaum Schaden anrichten und zweitens öffnen versierte Anwender nicht gnadenlos jede Mail, die sich ihnen in ihrem Posteingang in den Weg stellt!

[satire] Sch.... ade aber auch! Dann werden eben alle Anwender Freier Software als kriminell definiert! So wie Andrej Holm - der war so kriminell und hat in seinen wissenschaftlichen Arbeiten das gleiche Vokabular benutzt wie die Militante Gruppe (MG) in den Bekennerschreiben zu ihren Anschlägen - und hat dafür einen Freiflug zur Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe mit anschließendem kostenlosen Aufenthalt in einer freundlichen Zelle in Berlin gewonnen. Oder der Herr Lindner: Der hatte im Arzt-Wartezimmer in Burghausen - einem Nachbarort des Papst-Geburtsorts - gesagt, dass die 40 Millionen, die der Papstbesuch kostet, besser hätten verwendet werden können. Und zwei Tage vorher wurde das Geburtshaus des Papstes mit Farbe beschmiert. Insofern war natürlich das Sondereinsatzkommando mit 15 Mann, Maschinengewehren und schusssicheren Westen bei der vierköpfigen Familie mit zwei kleinen Kindern völlig gerechtfertigt.[/satire]

Aber ernsthaft: Ich glaube nicht, dass eine Merkel-Regierung sich von verhältnismäßig sicherer Freier Software aufhalten lassen wird. Im Zweifel wird dann eben vorgeschrieben, welche Software eingesetzt werden darf oder auch nicht. (Hoppla, ich hoffe, ich sporne jetzt die proprietären Softwareentwickler nicht zu einem Wettlauf um die Frage an, wer die meisten Löcher in sein Betriebssystem reinmachen kann...) Aber: wir können ja auch hier aufs Bundesverfassungsgericht hoffen! Vielleicht wollen die ja auch ein Grundrecht auf freie Wahl der Software definieren...

Der Autor ist Gründer von privatsphaere.org

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