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Fr, 2. November 2012, 09:00

Creative Commons – Was ist das und kann man das essen?

Welche Creative-Commons-Lizenzen gibt es?

Die Creative-Commons-Lizenzen sind modular aufgebaut, d.h. aus einer geringen Anzahl von Eigenschaften kann sich jeder Urheber die passende Lizenz seiner Wahl erstellen. Aus »Alle Rechte vorbehalten.« wird dann ein »Einige Rechte vorbehalten.«. Dies bedingt auch, dass es nicht _die_ Creative-Commons-Lizenz gibt, sondern man immer nur von einer Creative-Commons-Lizenz spricht. Aus dem Grund sollte man immer angeben bzw. verlinken, welche Lizenz man aus dem modularen Aufbau genau nutzt, um Missverständnisse und Lizenzprobleme zu vermeiden.

Für die Auswahl einer Lizenz hat Creative Commons ein Online-Tool bereitgestellt. Durch die Beantwortung von zwei einfachen Fragen erhält man sofort die richtige Lizenz.

Die Creative-Commons-Lizenzen übersichtlich erklärt

Martin Mißfeldt / Bildersuche.org

Die Creative-Commons-Lizenzen übersichtlich erklärt

Eine gute und hübsche Übersicht findet man auch bei Bildersuche.org. Martin Mißfeldt hat dort eine Infografik erstellt – natürlich unter einer CC-Lizenz – die in knappen Sätzen und Bildern erklärt, wie die Creative-Commons-Lizenzen zu deuten sind. Die einzelne Eigenschaften sollen im Folgenden aber noch etwas näher erläutert werden.

Namensnennung

Der Namensnennungszusatz (Attribution, kurz: BY) ist zwingender Teil jeder Creative-Commons-Lizenz. Es gab früher auch CC-Lizenzen ohne den Namensnennungszusatz, man hat aber im Laufe der Jahre erkannt, dass der Rechteinhaber des Inhalts immer mit genannt werden sollte. Dabei hat der Urheber eines Werkes natürlich die Möglichkeit, auch ein Pseudonym anzugeben, welches dann bei einer Verbreitung von anderen wiedergegeben werden muss.

Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Ein weiterer wichtiger Zusatz ist die Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ShareAlike, kurz: SA). Hiermit wird festglegt, dass wenn ein Inhalt bearbeitet wird oder als Grundlage für etwas Neues dient, dieser neue Inhalt unter der gleichen oder zumindest einer vergleichbaren Lizenz veröffentlicht wird.

Keine Bearbeitung

Möchte man nicht, dass ein Werk von anderen bearbeitet wird, die Weitergabe aber dennoch erlauben, gibt es den Zusatz »Keine Bearbeitung« (NoDerivatives, kurz: ND). Sehr häufig wird dieser Zusatz von Musikern benutzt, die ihre Lieder nicht verfremdet sehen möchten. Und auch Grafiker nutzen den Zusatz oft, um ihr Werk nicht »entstellen« zu lassen. Nutzt man den ND-Zusatz, ist die genutzte Lizenz damit keine freie Lizenz im Sinne der Freien-Software-Gemeinde. Für echte Freiheit muss einer Weiterverarbeitung immer erlaubt sein.

Es gibt im übrigen keine Kombination von »Keine Bearbeitung« und »Weitergabe unter gleichen Bedingungen«, da sich letztere explizit auf die Weitergabe eines bearbeiteten Werkes bezieht.

Nicht kommerziell

Der letzte Zusatz ist der rechtlich umstrittenste. Nicht kommerziell (NonCommercial, kurz: NC) bedeutet, dass »dieses Werk bzw. dieser Inhalt [...] nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden« darf. Prinzipiell soll damit verhindert werden, dass z.B. eine Band ein Album mit extrem guten Liedern unter der CC-Lizenz veröffentlicht, jemand anderes diese Lieder auf CD presst und dann teuer verkauft.

Leider ist der NC-Zusatz nicht so eindeutig, wie man meinen mag. Ist ein privater Blog, der ein Werbebanner einblendet, bereits kommerziell? Oder eine Webseite, die einen Flattr-Button anzeigt? Ebenso ist die Wiederverwendung eines extrem tollen Fotos, welches des NC-Zusatz trägt, in der Wikipedia nicht möglich, da der Wikipedia-Inhalt an vielen anderen Stellen kommerziell genutzt wird (Verkauf der Wikipedia-DVD oder bevorzugte Anzeige in Suchmaschinen).

Ausführliche Informationen zur NC-Problematik findet man auf der Creative-Commons-Webseite. Es wurde eine extra Broschüre erstellt, die auf 24 Seiten leicht verständlich an vielen Beispielen und Fragestellungen erklärt, wieso der Zusatz »Nicht kommerziell« problematisch sein kann.

Wie beim ND-Zusatz gilt bei »Nicht kommerziell« ebenfalls, dass es sich nicht um eine echte freie Lizenz handelt, da die Nutzung eines Werkes unter einer freien Lizenz von jedem ohne Einschränkung möglich sein muss. Dies ist durch das Verbot der kommerziellen Nutzung nicht mehr gegeben.

Public Domain

Neben den oben genannten Zusätzen gibt es noch zwei Lizenzen, die nicht in die Modularität passen, sondern eigenständig angewendet werden. Sie sind in Deutschland aber nicht vollständig anwendbar (siehe unten) und liegen auch nicht in einer deutschen Übersetzung vor.

Die CC0-Lizenz gibt die eigenen Rechte an einem Werk vollständig an die Gemeinheit ab. Zu verstehen ist dies als »Keine Rechte vorbehalten.«, sodass jeder Nutzer ohne zu fragen das Werk für jeden Zweck nutzen kann, den es gibt.

Wichtig dabei ist, dass es in Deutschland nicht möglich ist, die eigenen Urheberpersönlichkeitsrechte komplett abzugeben, d.h. eine komplette Übergabe eines Werkes in die Public Domain ist in Deutschland nicht möglich. Dennoch kann man die Lizenz natürlich benutzen, wenn man eigene Inhalte für jeden ohne Beschränkung freigeben möchte.

Die zweite Lizenz, die in den Bereich Public Domain fällt, ist die CC-eigene Public-Domain-Lizenz. Sie soll für fremde Inhalte genutzt werden, die bereits in der Public Domain verfügbar sind, d.h. für Inhalte, die kein Copyright besitzen.

Kommentare (Insgesamt: 1 || Alle anzeigen )
Spiele! (Hisao Nakai, Fr, 2. November 2012)
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