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Thema: Lx-Office ERP und CRM veröffentlicht

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Von Michael am Do, 21. Dezember 2006 um 14:11 #
Eigentlich ist der Endkunde steuerpflichtig, der Unternehmer zieht die Steuer nur ein (eigentliche Umsatzsteuer), kann aber die selbst gezahlte Umsatzsteuer davon abziehen (Vorsteuer). Gezahlt wird nur die Differenz (Zahllast).

Bei den Unternehmen wird also schon der Mehrwert besteuert, nur dass die eben gar nicht steuerpflichtig sind, sondern Endkunden.

Auf den Endkunden bezogen wird der Umsatz (Konsum) besteuert.

Deine Aussage ist da aber mehr als irreführend.

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