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Thema: Inoffizielle deutsche Übersetzung der GPLv3

35 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von akf am Mo, 16. Juli 2007 um 08:32 #
Die LGPLv3 ist in Arbeit, aber noch nicht online...
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Von Linuxxer am Mo, 16. Juli 2007 um 10:27 #
Mal ne ernsthafte Frage...

Wenn zur sicheren Übersetzung extra ein Fachanwalt notwendig ist und somit offensichtlich die "normalen" Englischkenntnisse zur Übersetzung ausreichen frage ich mich:

Ist die englische Version überhaupt rechtsverbindlich? Z.B. beim "Durchklicken" während der Installation. Es kann doch nicht ernsthaft vom deutschen Staat durchgesetzt werden, dass fremdsprachliche Verträge Rechtsgültigkeit haben. Für den Otto-Normalverbraucher heißt das doch im Klartext das die Lizenzbedingungen nicht verstanden worden sind und somit keine Einwilligung vorliegen kann.

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    Von Karmarkar am Mo, 16. Juli 2007 um 10:34 #
    Im Allgemeinen kann man in Deutschland in jeder Sprache Verträge abschließen. Dies ist Teil der Vertragsfreiheit, die bei bestimmten Rechtsgeschäften jedoch eingeschränkt ist.

    Allerdings ist es eh häufig fraglich, ob durch "Durchklicken" überhaupt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt. Dies ist auch besonders bei bestimmten Klauseln in verschiedenen Lizenzen interessant, z. B. die Regelung zur Virtualisierung bei Vista. In diesem Fall würde jedoch das allgemeine Urheberrecht greifen, und das ist restriktiver als die GPL.

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    Von anti-anglo am Mo, 16. Juli 2007 um 10:52 #
    Ich frage mich gerade ob man die GPL ind der Deutschen sprachregion wirklich verwenden sollte. Ich bin Deutscher, und ich habe ein Recht darauf Verträge die mir *untergejubelt* werden zu verstehen - auch dann wenn ich kein Englisch kann! Was GNU da tut ist im allerhöchsten sinne Arrogant!!! Wir sollten die GPL einfach Ignorieren und eine DEUTSCHE freie Lizens erfinden, bis die Damen und Herren der Gnu sich die Freiheit nehmen, uns eine Übersetzung zu liefern...
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      Von A.W. am Mo, 16. Juli 2007 um 11:03 #
      1. Es gibt schon deutsche freie Lizenzen.

      2. Wenn es uns Deutschen wichtig genug ist, können wir etwas Geld sammeln, und eine zweckgebundene Spende an die FSF (oder FSFE) machen, die eine Übersetzung erreichen soll.

      Im Allgemeinen ist uns unsere Sprache ab nie so wichtig ... :-(

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        Von der_imperator am Mo, 16. Juli 2007 um 11:14 #
        Da ein nicht unerheblicher Beitrag zum gesamten Open-Source-GPL-Programmpool aus deutschsprachigen Regionen kommt finde ich eine offizielle deutsche Übersetzung nur fair. Natürlich sind die meisten Entwickler des Englischen mächtig, was man aber nicht von jedem Endanwender behaupten kann. Wenn nur ein Bruchteil der Interessenten (Distributoren, Software-Hersteller usw.) sich zusammentäten wäre eine Übersetzung (rechtsgültige) Übersetzung in die jeweilige Landessprache möglich. Ich finde zum Beispiel auch die Microsoft Windows EULA auf Englisch eine Zumutung für den 0815-Normalanwender. Bei den Verkaufs-/Auslieferungszahlen in Deutschland geradezu eine Verhöhnung der kulturellen Souveränität.

        Meine Meinung teilt sicherlich nicht jeder, aber ich denke ich stehe auch nicht allein auf weiter Flur.

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        Von Anti anglo am Mo, 16. Juli 2007 um 11:16 #
        [1. Es gibt schon deutsche freie Lizenzen.]

        Ach tatsächlich, das erscheint mir sehr interesant... poste mal nen Link

        @ alle anderen es geht nicht ums Umlizensieren bereits existenter Software - es geht darum unter welcher Litzens ich MEINE Programme veröffentlichen soll - die GPL3 gefällt mir nicht wirklich, erst recht wenn sie nicht deutsch wird - da schreib ich mir lieber meine eigene Lizens, oder nutze eine deutsche bestehende :)

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      Von Frickler am Mo, 16. Juli 2007 um 11:06 #
      Ich bin Deutscher, und ich habe ein Recht darauf Verträge die mir *untergejubelt* werden zu verstehen

      Dir wird gar nichts "untergejubelt". In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.

      auch dann wenn ich kein Englisch kann!

      Das ist, sorry, Dein Problem.

      Ein Unternehmen, in dem ich mal gearbeitet habe, setzte bei Verträgen mit ausländischen Lieferanten auch stets durch, daß der Vertrag nur in der deutschen Fassung rechtsverbindlich ist. Begründung: Ein Übersetzungsfehler bzw. eine Klausel, die sich in der anderen Sprache anders auslegen läßt, wäre ein großes Problem.

      Was GNU da tut ist im allerhöchsten sinne Arrogant!!!

      Nein. Die Welt spricht Englisch.

      Wir sollten die GPL einfach Ignorieren und eine DEUTSCHE freie Lizens erfinden, bis die Damen und Herren der Gnu sich die Freiheit nehmen, uns eine Übersetzung zu liefern...

      Erstens: Nicht Du tust den Herrschaften einen Gefallen, indem Du ihre Software nutzt, sondern sie erlauben Dir, ihre Software zu nutzen. Warum sie also in der Pflicht sein sollen, Dir eine Übersetzung zu liefern, ist mir schleierhaft.
      Zweitens: Mach doch. Hindert Dich keiner dran. Du mußt dann nur Leute finden, die Deine deutsche Lizenz auch verwenden wollen.
      Einfach die GNU-Software nehmen und umlizensieren läuft nicht.

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      Von sepp am Mo, 16. Juli 2007 um 11:12 #
      Vielleicht ist es auch wenigeer Arroganz, als das Befinden, dass es wichtigere Dinge gibt, als einer Heerschar von Anwälten das Geld in den Rachen zu schmeissen, um die GPL in zig Sprachen zu übersetzen.
      Zumal es ja inoffizelle Übersetzungen gibt, die auch nicht-englisch-sprechenden den Inhalt vermitteln - auch wenn diese Übersetzungen nicht unbedingt juristisch wasserdicht sind.
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    Von pinky am Mo, 16. Juli 2007 um 11:34 #
    >Ist die englische Version überhaupt rechtsverbindlich?

    da die GPLv2 schon vor deutschen Gerichten bestand hatte, denke ich nicht, dass sich bei der Frage der Sprache bei GPLv3 was ändern wird.

    >Z.B. beim "Durchklicken" während der Installation. [..] Für den Otto-Normalverbraucher [..]

    Für den "Otto-Normalverbraucher" spielt das eigentlich überhaupt keine Rolle, da die GPL nur Regeln für die Weitergabe der Software aufstellt. Da der "Otto-Normalverbraucher" wohl aber als reiner Anwender angesehen werden kann, kann ihm die GPL eigentlich egal sein.

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    Von akf am Mo, 16. Juli 2007 um 11:42 #
    > Ist die englische Version überhaupt rechtsverbindlich? Z.B. beim "Durchklicken" während der Installation. Es kann doch nicht ernsthaft vom deutschen Staat durchgesetzt werden, dass fremdsprachliche Verträge Rechtsgültigkeit haben. Für den Otto-Normalverbraucher heißt das doch im Klartext das die Lizenzbedingungen nicht verstanden worden sind und somit keine Einwilligung vorliegen kann.

    Hier liegt ein Missverständnis vor.

    Die GPL sagt ausdrücklich in §9:
    Um eine Kopie des Programms auszuführen, ist es nicht erforderlich, daß Sie diese Lizenz annehmen. [...] Jedoch gibt Ihnen nichts außer dieser Lizenz die Erlaubnis, das Programm oder jedes betroffene Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verstoßen gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie daher ein betroffenes Werk verändern oder propagieren, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz, die Ihnen diese Tätigkeiten erlaubt.

    Mit anderen Worten, wenn du die Lizenz nicht verstehst oder nicht anerkennst, gilt das normale Urheberrecht — und das verbietet unautorisiertes Vervielfältigen. So einfach ist das.

    Die GPL ist kein Vertrag!

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    Von allo am Mo, 16. Juli 2007 um 15:39 #
    Dein Problem.

    Ist sie nicht verbindlich, darfst du das Programm gar nicht nutzen.

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Von Anti-LC am Mo, 16. Juli 2007 um 10:50 #
> Die Übersetzung ist inoffiziell, da sie nicht von der Free Software Foundation herausgegeben wurde. Zur Zeit ist unbekannt, ob es überhaupt je zu einer offiziellen Übersetzung der vor zwei Wochen erschienenen GPLv3 kommen wird. Auch von der GPLv2 gab es keine offzielle deutsche Version. Der Grund dafür ist laut FSF, dass es schwierig und teuer wäre, eine offizielle Übersetzung anfertigen und durch einen zweisprachigen Anwalt validieren zu lassen.

Die FSF hat kein Geld für sowas?

*brüll, mich wegschmeiß vor Lachen!*

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    Von Frickler am Mo, 16. Juli 2007 um 11:08 #
    Teuer wird es, weil ein zweisprachiger Anwalt das prüfen müßte. Ich hab weiter oben was zu Praktikten deutscher Unternehmen bei Vertragsabschlüssen geschrieben. Das gilt analog.
    Anwälte arbeiten in der Regel nicht für einen Apfel und ein Butterbrot.
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      Von Anti-LC am Mo, 16. Juli 2007 um 11:20 #
      Es wird sich doch wohl noch einen
      idealistischen Anwalt finden lassen,
      der bereit ist OpenSource zu unterstützen.

      Die Voraussetungen sind:

      - Spezialisiert auf Urheberrecht,
      Patent- und Lizenzrecht
      - Englisch, Deutsch fließend
      - Interesse an Linux und OpenSource

      Die Gebühren (Höhe?) kann man doch durch
      Spenden finanzieren. Klappte doch auch bei
      Mandrake, als es denen dreckig ging, oder
      beim Debian Projekt.

      Ist das denn so schwer?

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        Von pinky am Mo, 16. Juli 2007 um 11:39 #
        So einfach ist es nicht. Der Anwalt müsste zusätzlich jemand sein, dem man als FSF uneingeschränkt vertrauen kann, dass er auch in der Übersetzung den Geist der Lizenz erhält und nicht den einen oder anderen Paragraph vielleicht in eine richtige "juristen-deutsche"-Formulierung übersetzt, aber nicht in die, die den Geist der GPL am besten wiederspiegelt. Das ist alles nicht so einfach.
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          Von Anti-LC am Mo, 16. Juli 2007 um 11:48 #
          > dem man als FSF uneingeschränkt vertrauen kann

          und genau da schießt sich die FSF in den
          Fuß.

          > den Geist der Lizenz erhält und nicht den
          einen oder anderen Paragraph vielleicht in
          eine richtige "juristen-deutsche"-
          Formulierung übersetzt, aber nicht in die,
          die den Geist der GPL am besten
          wiederspiegelt.

          Ich bin zwar kein Jurist (sondern Physiker),
          aber ich weiß, daß es zu jedem Gesetz
          Interpretationstexte gibt. Und in einem
          regelungswütigem Land wie dieses, ist das
          (die GPL2/3) doch für ein Anwalt killefit.

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            Von pinky am Mo, 16. Juli 2007 um 12:01 #
            Tja, in der Physik ist es eben ähnlich wie in der Mathematik: 1+1=2 und das kann ich am Ende auch beweisen und damit jeden Zweifel ausräumen.

            Bei juristischen Texten kannst du dagegen nicht selten 5 Anwälte fragen und 6 Interpretationen bekommen. Bekommt man jetzt 6 Interpretationen auf der Basis des englischen Text, kann man vor Gericht immer argumentieren welche dieser Interpretation vom Autor der Lizenz gemeint war und so die richtige Bedeutung herausarbeiten. Hat jetzt aber einer dieser Anwälte eine deutsche Version der Lizenz erstellt und dabei eine Formulierung verwendet, die seine Interpretation möglichst wasserdichtesten wiederspiegelt, diese aber nicht dem Geist der ursprünglichen Lizenz entspricht, ist man vor Gericht verloren.

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              Von Hulk am Mo, 16. Juli 2007 um 12:18 #
              Nun ja.... ein Mathematiker wird dir auch beweisen können, dass 1+1 eben NICHT gleich 2 ist. Und zwar absolut hieb- und stichfest und mathematisch korrekt...;-)
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                Von pinky am Mo, 16. Juli 2007 um 12:21 #
                schon klar, ich kann z.B. in Restklassen (z.B. mod 2) rechnen, dann ist 1 + 1 = 0. Trotzdem sind mathematische Ergebnisse Eindeutig, juristische Texte eben nicht.
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              Von asdf am Mo, 16. Juli 2007 um 12:22 #
              "1+1=2"

              Da machst du es dir etwas zu einfach. Und beweisen oder berechnen kann man bei weitem nicht alles, in der Physik sogar eher noch weniger als in der Mathematik. ;-)

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Von Blow am Mo, 16. Juli 2007 um 11:31 #
Lernen sie bitte erst englisch um die Lizenz dieses Programms akzeptieren zu können. Sollten sie englisch nicht gut beherrschen dürfen sie GPL-Software nicht einsetzen da sie die Lizenz nicht lesen und verstehen können.
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    Von pinky am Mo, 16. Juli 2007 um 11:42 #
    die GPL regelt nicht dein Einsatz der Software. Um GPL Software zu verwenden, musst du weder die GPL lesen noch akzeptieren!

    "Activities other than copying, distribution and modification are not covered by this License;"

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    Von naseweis am Mo, 16. Juli 2007 um 11:49 #
    Das arrogant zu nennen ist *unverschämt* ignorant und rekordverdächtig kleingeistig.
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Von bert am Mo, 16. Juli 2007 um 11:36 #
Ich finde es unmöglich, dass die FSF nicht einmal eine deutsche Fassung bereit stellt. Englischsprachige Lizenzen sollten generell nichtig sein. Die Creative Commons-Leute kriegen das ja auch gebacken. Ich denke die FSF-Spanier werden sehr sauer sein, weil sie von Anfang an auf eine Mehrsprachigkeit der Lizenz gedrängt haben.
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    Von naseweis am Mo, 16. Juli 2007 um 14:07 #
    Ich finde Deine Erwartungshaltung sehr dreist und Deine Forderung auch verfehlt.
    Die Übersetzung einer Lizenz oder eines Vertrags bringt enorme Kosten mit sich, da die Übersetzung zuerst von einem hochspezialisierten Anwalts(sbüro) angefertigt werden muss und dann - zur Absicherung der FSF - nochmal von unabhängigen Fachleuten geprüft werden muss, damit sich nicht irgendjemand auf eine unklare Formulierung in irgendeiner Sprache berufen kann.
    Viel sinnvoller sind inoffizielle Übersetzungen, über die man dann nicht vor Gericht streiten kann.
    Solche Übersetzungen können beispielsweise von Firmen wie IBM oder Novell oder von Verlegern wie Heise oder auch von Universitäten erstellt und veröffentlicht werden und damit dazu dienen, die Idee des Teilens weiter zu verbreiten.
    Das sollte aber keinesfalls dazu führen, dass der offizielle Text durch parallele Gültigkeit mehrerer Formulierungen (andere Sprache -> andere Formulierung) verwaschen wird, nachdem man so viel in die genaue Ausarbeitung jedes kleinen Details investiert hat.

    Weltsprache bedeutet - wie man weiter oben mehrfach lesen kann - nicht, dass alle diese Sprache erlernen und sich damit dann auch irgendwann abfinden aber es bedeutet, dass das die Sprache ist, in der international gültige Texte zu verfassen sind.
    DEAL WITH IT!

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