1. Der ZWECK von Wireshark ist es nicht, irgendwas zu "hacken" (Staftat lt. § 202a und § 202b). 2. Selbst WENN es so wäre, dann wäre der Besitz nicht strafbar sondern nur die Herstellung und Verbreitung. 3. Das Ganze gilt sowieso nur, wenn du eben solche Computerprogramme herstellst UND eine Straftat (202a und b) planst (Das "und" ist hier sehr wichtig).
jetzt wo die 1.0 da ist kann ich endgültig auf den Firefox verzichten und surfe ab heute ausschließlich mit Wireshark. *freu*
Gruß
MichaelK
und den blöden Outlook brauche ich jetzt auch nicht mehr.
Gruß
Tim
shutdown -P now
2. Selbst WENN es so wäre, dann wäre der Besitz nicht strafbar sondern nur die Herstellung und Verbreitung.
3. Das Ganze gilt sowieso nur, wenn du eben solche Computerprogramme herstellst UND eine Straftat (202a und b) planst (Das "und" ist hier sehr wichtig).
4. Interessieren solche idiotengesetze sowieso niemanden.
Eine zum Himmel schreiende Inkompetenz hat uns an diesen Punkt gebracht...