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Thema: Wireshark 1.0 freigegeben

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von IANAL am Mo, 31. März 2008 um 13:30 #
Ist Wireshark in Deutschland denn überhaupt legal? So zwecks Hackerwerkzeug, Kinderkopierraubterrorschänder...?
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    Von Trolly am Mo, 31. März 2008 um 15:05 #
    1. Der ZWECK von Wireshark ist es nicht, irgendwas zu "hacken" (Staftat lt. § 202a und § 202b).
    2. Selbst WENN es so wäre, dann wäre der Besitz nicht strafbar sondern nur die Herstellung und Verbreitung.
    3. Das Ganze gilt sowieso nur, wenn du eben solche Computerprogramme herstellst UND eine Straftat (202a und b) planst (Das "und" ist hier sehr wichtig).
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      Von wurst am Mo, 31. März 2008 um 15:18 #
      und
      4. Interessieren solche idiotengesetze sowieso niemanden.
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        Von jucs am Mo, 31. März 2008 um 16:46 #
        Diese Aussage muss unterstrichen werden.

        Eine zum Himmel schreiende Inkompetenz hat uns an diesen Punkt gebracht...

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    Von IANAL am Mo, 31. März 2008 um 16:59 #
    Ich wollt's ja nur mal gefragt haben.
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