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Do, 8. Mai 2008, 17:57

Gesellschaft::Politik/Recht

Skype zieht Einspruch gegen GPL-Urteil zurück

Das luxemburgische Unternehmen Skype hat heute vor dem Oberlandesgericht München seinen Einspruch gegen das Urteil aus dem Jahr 2007 wegen Verletzung der GPL zurückgezogen.

Bereits im Juli 2007 hatte das Landgericht München bei dem Internet-Telefonie-Unternehmen Skype einen Verstoß gegen die Bestimmungen der GNU General Public License (GPL) festgestellt. Skype hatte auf seiner Seite ein VoIP-Telefon des Herstellers SMC Networks angeboten. Das Linux-Gerät wurde jedoch ohne Quelltext und ohne die dazugehörende Lizenz ausgeliefert, was nach Meinung von Harald Welte, Betreiber von gpl-violations.org, gegen die Lizenz des Kernels verstößt. Welte, der durch seine Arbeit auch Nutzungsrechte am Kernel hält, machte daraufhin Skype darauf aufmerksam, die Bedingungen der GPL zu erfüllen, was das Unternehmen mit der Beigabe eines Merkblatts als erledigt sah.

Das Gericht folgte damals nicht der Argumentation von Skype und stellte fest, dass ein Hinweis auf die Lizenz sowie ein Link zum Download der Software nicht mit den Bedingungen der GPL konform sind. Zwar sei Skype nicht der Hersteller des Gerätes, so die Richter im Juli 2007, doch hätte das Unternehmen nach Kenntnis der Rechtsverletzung die Bestimmungen überprüfen und dementsprechend auch die Software anpassen müssen. Skype kündigte daraufhin an, in die Revision gehen zu wollen.

Bei einer Anhörung heute vor dem Oberlandesgericht in München stellte Skype noch ein Mal seinen Standpunkt dar und hob unter anderem kartell- und wettbewerbsrechtliche Überlegungen hervor. Wie das Linux Magazin berichtet, wollte Skype darüber hinaus geklärt haben, wie die GPL anzuwenden sei. Nach Meinung von Skype sei ein Hinweis auf die GPL und die Möglichkeit, den Quellcode im Internet herunterzuladen, ausreichend. Weitere Vorkehrungen würden die Distribution des Produktes verteuern.

Die gegnerische Seite ließ die Argumentation der Luxemburger nicht gelten. Demnach sei die Weitergabe der Quellen ein fester Bestandteil der Bedingungen, deren sich Skype durch den Einsatz GPL-lizenzierter Software unterworfen hat. Das Kostenargument sei darüber hinaus nicht zu halten, da das Unternehmen durch den Einsatz von Linux bereits Lizenzgebühren spare.

Das Gericht folgte der Argumentation von Skype nicht und stellte fest, dass die Erfolgsaussichten der Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts als gering zu betrachten seien. Skype zog daraufhin die Berufung zurück und akzeptierte das vorangegangene Urteil des Landgerichts.

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