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Do, 16. April 2009, 09:07

IT-Branchenverband BIKT gegründet

Der neu gegründete Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie BIKT zählt auch den Linux-Verband LIVE und die OSADL zu seinen Mitgliedern.

Auch patentverein.de, ein Verein der sich für Patente, aber gegen Trivialpatente und gegen Missbrauch im Patentwesen einsetzt, ist im BIKT vertreten.

Der Branchenverband sieht seine Aufgabe in der Vertretung der Interessen speziell kleiner und mittelständischer Unternehmen der IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie)-Branche. Kernziele des Verbands sind nach seinen Angaben die Innovationsförderung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen der IKT-Branche und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von IKT-Anwendern. Im Mittelpunkt stehen dabei Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen. Über reine Branchenthemen hinaus will sich der BIKT aber auch für mehr gesellschaftliche Verantwortung in der IKT-Branche engagieren.

Der BIKT sieht einen hohen Bedarf an einer neuen Plattform zur Bündelung gemeinsamer Interessen. So gehören von Anfang an die fünf namhaften Verbände Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI), Kölner Internet Union (KIU), Linux-Verband, patentverein.de und Open Source Automation Development Lab (OSADL).

Der Vorstand des BIKT besteht aus den Unternehmern Johannes Sommer, Marco Schulze und Dirk Hillbrecht. Sie leiten eigene Beratungs- und Softwareunternehmen in Hamburg, Freiburg und Hannover.

Von besonderer Bedeutung für den BIKT ist die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Aspekten des Urheberrechts, des Patentrechts und anderer gewerblicher Schutzrechte. Anlässlich des aktuellen Revisionsverfahrens beim Europäischen Patentamt (EPA) zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen hat der Verband eine Stellungnahme auf seiner Internetseite veröffentlicht, in der er sich deutlich gegen die Erteilung softwarebezogener Patente ausspricht.

Die Stellungnahme des BIKT wurde vom Viersener Rechtsanwalt Rasmus Keller basierend auf seiner vor kurzem veröffentlichten juristischen Untersuchung ausgearbeitet. In dieser legt er ausführlich dar, dass die Erteilung softwarebezogener Patente einen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Verwertungsrechte von Softwareentwicklern darstellt. Die Erteilung derartiger Patente ist demnach grundsätzlich nicht zulässig.

Angesichts der herausragenden Bedeutung der im EPA-Verfahren aufgeworfenen Fragen für die gesamte IKT-Branche ermöglicht der Verband Dritten bis Ende April den Beitritt zu seiner Stellungnahme. Der Beitritt ist kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft im BIKT. Die Stellungnahme wird im Namen aller Unterzeichner in das aktuelle Verfahren beim Europäischen Patentamt eingebracht.

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