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Thema: GPL in Frankreich bestätigt

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Von irgendwer am Do, 24. September 2009 um 15:07 #
> Wenn die Lizenzen nicht gültig sind, dann muss sich auch keiner dran halten.

Jein.

Im Falle der Eula trofft das z.B. auf das Wiederverkaufsrecht zu. Wenn du allerdings die EULA nicht akzeptierst, darfst du die Software dann natürlich nicht mehr nutzen, weil du dein Recht dazu dann verwirkst. Das möchtest du aber ja dann eh nicht ;-)

Sollte die GPL ungültig sein, bleibt wohl nur das Urheberrecht. Ohne einen anderen Vertrag hast du somit schlicht gar kein Recht, die Software zu benutzen. Das ist sicher nicht das, was die GPL-Gegner wünschen. Zu Code, mit dem du machen kannst, was du möchtest, wird das nicht führen. Insofern... :-P

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