> In seiner Entscheidung untersagt es Cybits, ihre Software zu verbreiten, falls diese dazu führt, dass in der Web-Oberfläche ein falscher Zustand der Internetverbindung und der Filter-Software angezeigt wird.
Das ist ja letztlich ein Bug. Soll das nun heißen, es ist nicht mehr erlaubt, Software zu verbreiten, die Bugs enthält? Oder gilt das nur für diesen Fall?
Hmm, ich schätze, es zielt darauf ab, dass Cybits keine Software verteilen soll, die >bekannte< Bugs enthalten, die die Kernfunktionen beeinträchtigen.
Wenn AVM ständig Anrufe bekommt, dass die FritzBox nicht richtig funktioniert, entstehen ihnen dadurch Kosten. Dass sie dagegen etwas machen wollen, ist einzusehen.
Vielleicht würde es auch reichen, wenn Cybits die Supporthinweise im Web-Frontend entsprechend abändert.
Von M wie Meikel am Fr, 11. November 2011 um 13:58 #
"In diesem Rechtsstreit versuchte AVM im Wesentlichen, Cybits zu verbieten, freie Software unter der GNU GPL auf AVM Fritz!Box-Geräten zu verändern."
AVM hat dagegen geklagt, dass Cybits die Firmware der Fritzboxen als Ganzes verändert, nicht alle Bestandteile davon stehen unter der GPL. Und AVM konnte auch ganz konkrete Stellen nennen, wo Cybits herumstümpert hat. Heise nennt da konkrete Punkte:
"Durch die Software von Cybits würde nicht nur die AVM-Firewall und -Kindersicherung entfernt, ohne dass der Kunde das anhand der Benutzeroberfläche erkennen könne; zudem würden IPTV mit T-Home Entertain und der VPN-Zugang nicht mehr funktionieren. Dabei würde die Benutzeroberfläche jedoch weiterhin anzeigen, dass auf dem Gerät die Original-AVM-Firmware liefe."
> http://heise.de/-1264765
Das scheint mir der wesentliche Punkt für AVM zu sein und dort haben sie ja auch Recht bekommen.
Stimmt! Wenn die Firmware derart umfassend verändert wird sollte der Anwender darauf hingewiesen werden und alle Hinweise das es sich um eine Firmware von AVM handelt sollten entfernt werden. Stattdessen sollten entsprechende Hinweise auf Cybits eingefügt werden. Außerdem sollte der geneigte Anwender auch darauf hingewiesen werden das AVM für das veränderte Produkt keinen Support leistet. Das wiederum wäre ein interessanter Aspekt für eine rechtliche Abhandlung. Wie steht es mit Support und Garantie wenn ich Hardware zusammen mit GPL Software verkaufe und diese vom Käufer verändert wird?
Was ist aber wenn sich die zu verändernden Hinweise und Oberflächenelemente in nicht-gpl-code befinden dürfen dann firmwareteile die unter gpl stehen und die Funktion von nicht-gpl-code beeinflussen nicht verändert werden? z.B.: aus dem kernel wird -weil unter GPL legal- die iptables rausgepatcht die Oberfläche -nicht GPL- konfiguriert jedoch eine Firewall auf iptables Basis.
Tja in der Tat eine gute Frage. Ich bin kein Rechtsanwalt also werde ich sie Dir wohl kaum beantworten können. Aber gerade für solche Fälle braucht es eben eine Lösung. Evtl. sollte der Hersteller der Modifikation gleich eine komplett eigene Firmware bauen? Ich kenne mich leider mit AVMs Fritz!boxen zu wenig aus um etwas dazu sagen zu können.
> In seiner Entscheidung untersagt es Cybits, ihre Software zu verbreiten, falls diese dazu führt, dass in der Web-Oberfläche ein falscher Zustand der Internetverbindung und der Filter-Software angezeigt wird.
Das ist ja letztlich ein Bug. Soll das nun heißen, es ist nicht mehr erlaubt, Software zu verbreiten, die Bugs enthält? Oder gilt das nur für diesen Fall?
Hmm, ich schätze, es zielt darauf ab, dass Cybits keine Software verteilen soll, die >bekannte< Bugs enthalten, die die Kernfunktionen beeinträchtigen.
oder so...
Wenn AVM ständig Anrufe bekommt, dass die FritzBox nicht richtig funktioniert, entstehen ihnen dadurch Kosten. Dass sie dagegen etwas machen wollen, ist einzusehen.
Vielleicht würde es auch reichen, wenn Cybits die Supporthinweise im Web-Frontend entsprechend abändert.
"In diesem Rechtsstreit versuchte AVM im Wesentlichen, Cybits zu verbieten, freie Software unter der GNU GPL auf AVM Fritz!Box-Geräten zu verändern."
AVM hat dagegen geklagt, dass Cybits die Firmware der Fritzboxen als Ganzes verändert, nicht alle Bestandteile davon stehen unter der GPL. Und AVM konnte auch ganz konkrete Stellen nennen, wo Cybits herumstümpert hat. Heise nennt da konkrete Punkte:
"Durch die Software von Cybits würde nicht nur die AVM-Firewall und -Kindersicherung entfernt, ohne dass der Kunde das anhand der Benutzeroberfläche erkennen könne; zudem würden IPTV mit T-Home Entertain und der VPN-Zugang nicht mehr funktionieren. Dabei würde die Benutzeroberfläche jedoch weiterhin anzeigen, dass auf dem Gerät die Original-AVM-Firmware liefe."
> http://heise.de/-1264765
Das scheint mir der wesentliche Punkt für AVM zu sein und dort haben sie ja auch Recht bekommen.
Stimmt! Wenn die Firmware derart umfassend verändert wird sollte der Anwender darauf hingewiesen werden und alle Hinweise das es sich um eine Firmware von AVM handelt sollten entfernt werden. Stattdessen sollten entsprechende Hinweise auf Cybits eingefügt werden. Außerdem sollte der geneigte Anwender auch darauf hingewiesen werden das AVM für das veränderte Produkt keinen Support leistet. Das wiederum wäre ein interessanter Aspekt für eine rechtliche Abhandlung. Wie steht es mit Support und Garantie wenn ich Hardware zusammen mit GPL Software verkaufe und diese vom Käufer verändert wird?
Was ist aber wenn sich die zu verändernden Hinweise und Oberflächenelemente in nicht-gpl-code befinden dürfen dann firmwareteile die unter gpl stehen und die Funktion von nicht-gpl-code beeinflussen nicht verändert werden?
z.B.: aus dem kernel wird -weil unter GPL legal- die iptables rausgepatcht die Oberfläche -nicht GPL- konfiguriert jedoch eine Firewall auf iptables Basis.
Tja in der Tat eine gute Frage. Ich bin kein Rechtsanwalt also werde ich sie Dir wohl kaum beantworten können. Aber gerade für solche Fälle braucht es eben eine Lösung. Evtl. sollte der Hersteller der Modifikation gleich eine komplett eigene Firmware bauen? Ich kenne mich leider mit AVMs Fritz!boxen zu wenig aus um etwas dazu sagen zu können.