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Thema: Trinity Desktop Environment R14.0.0 freigegeben

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Von kar am Mi, 17. Dezember 2014 um 22:18 #

Wofür das "Danke"?

Es ist schlicht und ergreifend sinnlos und verschwendete Arbeitskraft, noch an KDE3 festzuhalten. Ich werde solche Entwickler bzw. Programmierer nie verstehen, die an etwas totem festhalten, anstatt sich einem moderne Projekt anzuschließen, das letztlich dieselben Ziele verfolgt (damit meine ich z.B. LXQt).

Wozu an etwas altem und überholten festhalten, was aufgrund seiner Codebasis keine Zukunft haben kann?

Naja, auf der anderen Seite brauchen aber auch Erwachsene Spielplätze und Trinity ist wohl so einer. Aber ein Spielplatz dient eigentlich dazu, um sich mal so richtig auszutoben, was letztlich auch eine Art "Ziel" darstellt?!

Letztlich ist es mir ein Rätsel, warum Trinity überhaupt noch existiert, obwohl mittlerweile mindestens gleichwertige (LXQt) und in jedem Fall auch zukunftsträchtigere Alternativen existieren.

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    Von brrrrrr am Mi, 17. Dezember 2014 um 22:28 #

    "Letztlich ist es mir ein Rätsel, warum Trinity überhaupt noch existiert, obwohl mittlerweile mindestens gleichwertige (LXQt) und in jedem Fall auch zukunftsträchtigere Alternativen existieren."

    LXQt ist eben nicht "gleichwertig", dazu brauchst Du Dir nur einmal die openSUSE-KDE3-Repos anzsuchauen:

    http://download.opensuse.org/repositories/KDE:/KDE3/

    LXDE/LXQt verfügen selbst über kein vergleichbares Softwareangebot so wie KDE3/Qt3.

    KDE3 muss irgendetwas Positives an sich haben, es überlebt - bei kleiner bis sehr kleiner Nutzerschaft - doch länger als gedacht.

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    Von Alter Sack am Do, 18. Dezember 2014 um 12:12 #

    Ich bedanke mich bei wem ich will für was ich will. Die frei zur Verfügung stehende Arbeitskraft kann jeder einsetzen wie er will. Außer in Nordkorea. Btw.: Arbeitnehmer verkaufen ihre Arbeitskraft aus freien Stücken gegen Entlohnung an einen Arbeitgeber. In der Zeit müssen sie ihre vertraglichen Pflichten erfülllen und tun, was beispielsweise Red Hat von ihnen verlangt. Dann steht nur die Freizeit zur freien Verfügung. Je nach Arbeitsvertrag und im jeweiligen Land geltendem Arbeitsrecht haben Angestellte alles zu unterlassen, was ihre vertraglichen Pflichten oder den Arbeitgeber beeinträchtigen könnte.

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