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Thema: Mozilla begrüßt US-Entscheidung zur Netzneutralität

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Von Nur ein Leser am Sa, 28. Februar 2015 um 19:32 #

Dein Beispiel zeigt, dass Du nicht verstanden hast, was mit Priorisierung gemeint ist.

Die Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite ist KEINE Priorisierung. (Zumal die Bandbreite ja i.d.R. "bis zu xx MBit" beträgt, ohne Garantie)

Wenn dagegen ein bestimmter Dienst innerhalb des IP-Netzes, etwa Videostreaming (eines bestimmten Anbieters), bevorzugt durchgeleitet wird oder nur dieser Dienst in voller Geschwindigkeit durchgeleitet und andere (künstlich) gebremst werden, dann spricht man von Priorisierung.

Beispiele:
- Bevorzugung von Videostreaming vor anderen Diensten
- Verlangsamung von Bit-Torrent-Strömen
- Verlangsamung oder Verhinderung von VOIP

Das verstößt im engeren Sinne alles gegen die Netzneutralität. Besonders delikat wird es natürlich dann, wenn z.B. Videostreaming eines BESTIMMTEN ANBIETERS bevorzugt wird, denn dafür muss natürlich der Netzbetreiber jedes Paket detailliert analysieren, was auch noch Datenschutztechnisch bedenklich wird.
Weitere "tolle Ideen" haben Netzbetreiber, die selbst Inhalte anbieten (*hust* Telekom). Dann sollen ja schonmal eigene Dienste von der Berechnung für Volumentarife ausgenommen werden...

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