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Thema: Vor Gericht: GPL-Verstoß in der Unterhaltungselektronik

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Von hmpf am Di, 6. März 2018 um 03:09 #

"Ein genehmer Umgang mit dieser Situation ist, wenn man seine Hilfe anbietet, um die Bedingungen der GPL umzusetzen."

Wie? - Als Geschäftsmodell? - Oder frei Haus?
Mit Verlaub, aber wenn ein Unternehmen irgend etwas nutzen möchte um damit Geld zu verdienen, dann haben sie von sich aus entsprechende Kompetenzen einzukaufen. Entweder als Software-Entwickler oder als Juristen.
Wenn sie dann irgendeine Software verwenden und ein Produkt auf den Markt bringen, dann sind sie dafür haftbar.
Wer es versäumt - aus Kalkül oder Inkompetenz - derartige Dinge VOR dem Marktstart zu klären, der muss auch mit den Folgen leben.

Wie wäre es das Markenrecht zu brechen - man kann doch hinterher eine kulante Lösung finden und der Geschädigte kann sich doch als freundlicher Bittsteller dann melden! -- oder wie?

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