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Thema: EU unterstützt Blender

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von nufap am Sa, 14. Februar 2004 um 14:59 #
*prust*

Den Unterschied zwischen Opensource und Free Software? Bei zufaellig an die Oeffentlichkeit geratenen Windowscode? Oh man, du bist ja der grosse Checker...

Gruesse, nufap

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    Von JJ am Sa, 14. Februar 2004 um 23:18 #
    > Den Unterschied zwischen Opensource und Free Software? Bei zufaellig an die Oeffentlichkeit geratenen Windowscode?

    M$-Quellcode (nicht nur der von Windoof) ist weder das eine noch das andere. Obwohl man jetzt wohl seitens M$ überlegen wird, ihn ins Opensource zu stellen (quasi als PR-mäßige Ausnutzung dieser Panne ("war natürlich alles von Anfang an so geplant") und Ansatzpunkt für spätere Urheberrechtsklagen). Freie Software würde bedeuten, dass M$ sofort pleite ginge, denn es ist wohl die weltweit einzige Firma, die damit keinen Profit machen könnte (weil niemand ihnen vertraut und auch niemand mehr verpflichtet wäre, ihnen zu vertrauen).

    Für diejenigen, die es nicht wissen sollten: Opensource und Freie Software sind zwei _unterschiedliche_ Konzepte. Ersteres bedeutet lediglich, dass der Kunde (oder ein vom ihm bestimmter Dritter, z.B. ein Notar oder Anwalt) zum Produkt auch den Quellcode bekommt, das war's aber schon. Anfangen kann er damit nichts. Wird bei Software für öffentliche Auftraggeber schon seit langem so gehandhabt und auch größere Firmen legen darauf Wert (Haftungsfrage). Darunter fällt übrigens auch Share, die mit Quellcode vertrieben wird.
    Bei freier Software bekommt der Kunde natürlich auch den Quellcode, aber ist in dessen Benutzung eben frei, er kann ihn in eigene Projekte verbauen, verändern und weiterverkaufen oder wasauchimmer. Mit gewissen Regeln natürlich: Alle anderen müssen genau die gleichen Rechte erhalten - Gleichheitsprinzip, niemandes Rechte dürfen bei der Weitergabe eingeschränkt werden - Unveräußerlichkeitsprinzip (BSD-Software sowie Public Domain erfüllt diese Bedingung übrigens nicht, deren Freiheit steht nur dem Erstbenutzer zu, gegenüber dem nächsten kann sie eingeschränkt werden).

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      Von tht am So, 15. Februar 2004 um 10:02 #
      Deine Definition für OpenSource stimmt nicht! Siehe http://www.opensource.org/docs/definition.php.
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        Von JJ am So, 15. Februar 2004 um 18:32 #
        Sorry, ich kenne die Seite (und die Diskussionen darum), halte mich aber an die Definition von RMS und die habe ich oben (grob) dargestellt.
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          Von Lars am Mo, 16. Februar 2004 um 01:27 #
          Ist schon richtig, aber nicht alle sind mit den juritischen Feinheiten so vertraut, und daher würde ich darum bitten, hier im Forum (wo sicherlich nicht jeder das GNU Manifest, die GNU GPL sowie die Debian Free Software Guidelines auswendig kennt) den Begriff Opensource entweder ganz zu vermeiden (das ist die besten Lösung) oder nur in der "meistgebrauchten" Denkweise (sprich als Marketingsynonym für Freie Software) zu gebrauchen.
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