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Thema: Netfilter erwirkt einstweilige Verfügung gegen Sitecom

19 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Kopierkumpel am Fr, 16. April 2004 um 00:39 #
Ich weiß aus eigener Erfahrung und auch von anderer Seite, dass das Netfilter Team neben Linux und dem gcc mit zu den kooperativsten überhaupt gehört. Der Chef eines unserer Lieferanten meinte mal, wenn es brennt, könne man die Core Members auch mal nachts um drei zu Hause anrufen, und bekäme trotzdem eine freundliche und vor allem hilfreiche Antwort. Für mich ist es daher unverständlich, wieso sich Firmen diese Möglichkeit absichtlich verbauen. Vielleicht sollte mal einer der Anteilseigner die Geschäftsführung wegen Verstoßes gegen die Regeln des Kaufmannsrechts (keine Geschäftsmöglichkeit außer Acht lassen, immer zum Wohle der Firma handeln usw.) verklagen. Das hat sicherlich schneller Wirkung, als ein langwieriger Prozess, und dürfrte auch andere angehende Softwarepiraten abschrecken, denn besonders bei größeren Firmen wird darauf geachtet, die Eigner nicht zu verärgern.
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    Von der Chef am Fr, 16. April 2004 um 00:52 #
    Wenn ich etwas aufhebe, das jemand absichtlich auf den Müll geworfen hat, ist das dann Diebstahl? Nein.
    Wenn ich eine Software, deren Quelltext von den Urheberrechtsinhabern frei im Internet veröffentlicht wird, herunterlade und nutze, ist das dann Diebstahl? Nein.
    Es ist also Verleumdung hier von Softwarepiraterie zu sprechen, schließlich haben die dazu Berechtigten die freie Nutzung ausdrücklich erlaubt und durch die Veröffentlichung des Quelltextes (wozu sie niemand gezwungen hat) auch unterstützt.
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      Von Mario am Fr, 16. April 2004 um 00:58 #
      Sorry, aber das ist mit Verlaub pure Polemik. Sie Veröffentlichung des Codes berechtigt keine Firma diesen ohne die Beachtung der Spielregeln zu benutzen (siehe dazu auch: Open Source: Ein Selbstbedienungsladen? Nur weil ich nicht mein Haus mit 10 Schlössers versehe und die Tür offen steheh lasse, bedeutet es nicht, dass jeder daraus Alles rausholen kann. Wer es jedoch tut, begeht eine Straftat und sollte sich über die Konsequenzen nicht wundern.
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      Von Chefbevormunder am Fr, 16. April 2004 um 01:02 #
      Du möchtest Dich mit den wichtigsten Lizenzen im Opensource Bereich, der GPL und BSD und deren Unterschiede beschäfigten. Wenn Du dann verstanden hast worum es geht darfst Du wiederkommen.
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      Von abc am Fr, 16. April 2004 um 01:45 #
      Natuerlich ist das kein Diebstahl, schliesslich wird niemandem etwas entwendet, sondern es ist in diesem Fall Betrug.

      Genauso ist die Bezeichnung "Diebstahl" beim illegalen Saugen von Mucke, Filmen, etc. Bloedsinn, ebenso das Wort "Raubkopie".

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      Von ThomasS am Fr, 16. April 2004 um 10:17 #
      Hallo,

      man fragt sich nach dem Lesen dieses Postings wie es wohl ausgesehen hätte, wenn die Nachricht richtig verstanden (inclusive verarbeitet) und tatsächlich darüber reflektiert worden wäre!??
      Da war nicht die Rede von Nutzung von Netfilter, sondern von der Verwendung eines abgeänderten Netfilters als "Closed Source".
      Das die Veröffentlichung von lizensiertem Quellcode im Internet einem Werfen auf den Müll gleich kommt ist unmaßgeblich.
      Wenn Apples über itunes Musikstücke über das Internet verteilt, kommt dann die Veröffentlichung diese Stücke auf der entsprechenden Website einem Werfen auf den Müll gleich?
      Merkwürdige Rechtsauffassung!

      Wer sich nicht an die GPL halten will, kann jederzeit eigene Programme entwickeln. Wer dagegen verstößt muß halt mit dem Vorwurf des Software-Diebstahl leben!

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      Von LOrd am Fr, 16. April 2004 um 12:50 #
      >>>>Es ist also Verleumdung hier von Softwarepiraterie zu sprechen, schließlich haben die dazu Berechtigten die freie Nutzung ausdrücklich erlaubt und durch die Veröffentlichung des Quelltextes (wozu sie niemand gezwungen hat) auch unterstützt.


      Absolut falsch. Das Runterladen von Filmen Software etc. ist ein Lizenzverstoß, genau der gleiche Fall wie hier 1:1, deshalb kann man Sitecom mit einem Softwarepiraten der für Geld unlizensierte Software verkauft gleich stellen.

      >>>>schließlich haben die dazu Berechtigten die freie Nutzung ausdrücklich

      Soso, du kennst scheinbar nicht den Unterschied zwischen Nutzungungsrecht und Besitzrecht(was einschließt, dass man alles damit machen darf). Solltest dich evtl mal schlau machen, sowas sollte eigentlich jeder normale Bürger wissen.

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      Von tomez am Fr, 16. April 2004 um 14:49 #
      Hallo,
      es geht nicht um die Nutzung, sondern um die Umsetzung der GPL.Nur weil etwas unter der GPL steht ist es noch lange nicht Rechtsfrei.Lies doch einfach mal die Bedingungen durch, damit Du weist, worum es überhaupt geht.
      Tomez
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Von Rivrandir am Fr, 16. April 2004 um 00:57 #
Kann es sein das sitecom schnell gekniffen hat und noch schnell den Source-Code auf die Seite gestellt?
Oder was ist das : http://www.sitecom.com/md_download.php?md_id=1442
bzw http://www.sitecom.com/driversmanuals.php?grp_id=6&prod_id=237&search=1

Der Dateiname mit GPL ist doch schon ziemlich eindeutig.

CU
Jens

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    Von Catonga am Fr, 16. April 2004 um 06:06 #
    > Kann es sein das sitecom schnell gekniffen hat und noch schnell den Source-Code auf die Seite gestellt?"
    Ja und nein, ich habe mir das ca. 60 MB große Päckchen mal angeschaut
    und da ist die Firmware selbst nicht dabei, dafür aber so Sachen wie der Linux Kernel (Ver. 2.4.x).


    Desweiteren gibt es da eine Textdatei (im MS Word Format)
    in der folgendes drinsteht:

    [QUOTE]
    In order to assist licensees with determining what code can be shared with the end customer, the
    following summary of release package should be used:
    /MIBS ==> can be distributed
    /Software/firmware/apfw ==> can not be distributed
    /include ==> can not be distributed
    /mvc ==> can not be distributed
    /uClinux/appbuild ==> can be distributed
    /apps-gpl ==> can be distributed
    /apps-non-gpl ==> can not be distributed
    /Documentation ==> can be distributed
    /include ==> can be distributed
    /kernel ==> can be distributed
    /lib ==> can be distributed
    /make_include ==> can be distributed
    /romfs ==> can not be distributed
    /scripts ==> can be distributed
    /test ==> can not be distributed
    /tools ==> can not be distributed
    [/QUOTE]

    Alle Verzeichnisse (genaugenommen sind in dem Zip Archive keine Verzeichnisse sondern tgz Pakete die man erstmal entpacken muß)
    die mit "can not be distributed" gekennzeichnet sind (sowie das MIPS Verzeichnis) fehlen in diesem Paket.

    Dazu gehört dann also auch dieses:

    "/Software/firmware/apfw ==> can not be distributed"


    Die Firmware selbst fehlt also.

    Jetzt ist die Frage, ob der Netfilter Code auch wirklich in der eigentlichen Firmware eingearbeitet wurde oder nur im Router in Form des Linux Kernels als Teil des Betriebsystems lief.

    Wenn letzteres zutrifft dann wird das keine eindeutige GPL Verletzung mehr sein,
    da der Linux Kernel ja closed Source Treiber (das schließt ja auch Firmware mit ein) zuläßt!
    Ab hier wird das ganze also ohne genauere Einblicke in die eigentliche Firmware recht komplex.


    Wenn also auf dem Router ein Linux Kernel läuft und die Firmware quasi nur in Form eines Treibers darin werkelt und diese Firmware selbst keinen Netfilter Code enthält, dann ist Sitecom im Grunde eigentlich aus dem schneider. (zumindest falls dieses Paket schon längere Zeit verfügbar war)

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      Von gpltux am Fr, 16. April 2004 um 13:13 #
      "Jetzt ist die Frage, ob der Netfilter Code auch wirklich in der eigentlichen Firmware eingearbeitet wurde oder nur im Router in Form des Linux Kernels als Teil des Betriebsystems lief.
      Wenn letzteres zutrifft dann wird das keine eindeutige GPL Verletzung mehr sein,
      da der Linux Kernel ja closed Source Treiber (das schließt ja auch Firmware mit ein) zuläßt!"

      Wo hast Du das denn her ? Der Kernel steht unter der GPL. Schau mal unter /usr/src/linux/COPYING nach.

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        Von Catonga am Fr, 16. April 2004 um 16:36 #
        Und du schau mal nach was Linus Torvald zu Closed Source Treibern (wie z.b. die von NVidia) gesagt hat.
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          Von gpltux am Fr, 16. April 2004 um 17:17 #
          Linus Torvalds persönliche Meinung hat hiermit sehr wenig zu tun. Beim Kernel handelt es sich nicht um eine persönliche Eigenleistung. Der Linux Kernel steht unter der GPL. Diese Lizenz liegt dem Kernel (und dem iptables/netfilter Code) bei.
          Muß ich jetzt als Anwender einer Software im Internet erst suchen, was einzelene Programmierer gesagt haben, um festzustellen unter welcher Lizenz die Software letztendlich verwendet werden darf ?
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      Von schlaffie am Fr, 16. April 2004 um 17:38 #
      ich denke mal, der Linux Kernel reicht schon, denn der ist ganz wirklich GPL, d.h. alle Software, die sich dessen bedient muß nach den Regeln GPL sein..., so denke ich das eben. Aber ich verstehe auch nicht richtig, weshalb es Software in Linux gibt, die closed source ist.
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Von Max am Fr, 16. April 2004 um 08:26 #
ich will jetzt hier D-Link nichts böses, aber da die es partout nicht nötig haben meinen offenen Supportfall zu bearbeiten, wollte ich selbst mal reingucken ob die Sache vielleicht nicht trivial ist.
Ich habe einen ISDN/WAN Router von denen (DI-304).
Ein Mitarbeiter der Hotline bestätigte meine Vermutung das da Linux vor sich hinwerkelt.
Aber ich finde keine Quellen der Firmware oder überhaupt irgendwelche Quellen.
Also ziemlich close.
Müßten die nicht auch die Quellen offenlegen?
So ganz durchschaue ich die GPL da nicht (Asche über mein Haupt)
Max
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    Von Marvin am Fr, 16. April 2004 um 11:06 #
    Nein sie müssen die Quellen nicht freigeben, wenn sie die Software selbst entwickelt haben oder wenn das Ursprungsprogramm z.B. unter der BSD Lizenz stand.

    Wir hatten das erst vor einigen Tagen hier gehabt. Die BSD Lizenz erlaubt es ein Programm zu verändern und diese Veränderungen nicht mehr zu veröffentlichen. Also proprietär werden zu lassen. Das steht im klaren Widerspruch zur GPL die das untersagt.

    Es hat auch keiner etwas von der GPL Seite, wenn eine Firma ihre Software entwickelt und proprietär lässt. Ist doch ihr gutes Recht. Was die GPL stört ist das man gegen die Bestimmungen verstösst, in dem man sich eines Codes bedient, evtl weiterentwickelt (was natürlich fraglich ist ob das wirklich stattfand, wenn es closed wird) und diese Weiterentwicklung nicht wieder zurückgibt. Das sind nun mal die Spielregeln der GPL. Wer das nicht mag, muss selber entwickeln, Software benutzen die mit der entsprechenden Lizenz ausgestattet ist, z.B. BSD. Alles andere ist ein klarer Verstoss und entweder als Diebstahl oder Betrug zu werten.

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      Von nickname am Fr, 16. April 2004 um 13:52 #
      naja abr gelesen hast du den post obendrueber schon?!
      im 1. posting hies es doch, dass die hotline von dlink gesagt hat, dass
      ein linux im router werkeln wuerde und du kommst jetzt mit bsd daher;
      also irgendwie hat das dann doch keinen zusammenhang; (man kann doch nicht die grundlegenden dinge eines bsd kernels nehmen und am ende linux dranschreiben)
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        Von Marvin am Fr, 16. April 2004 um 15:40 #
        Ich glaube das mit dem Lesen solltest Du mal lieber üben. Ich habe dem Fragesteller die Lizenzen verdeutlicht BSD vs. GPL. Hab ich in einem Satz den BSD Kernel erwähnt? Nein. Gibt es überhaupt einen eigenständigen BSD Kernel? Nein.
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Von Dennis am Fr, 16. April 2004 um 10:02 #
Siemens z. B. nutzt auch Linux und iptables auf deren (sehr guten!) Gigaset SX550i (http://www.siemens-mobile.de/ cds/frontdoor/ 0,2241,de_de_0_15713_rArNrNrNrN,00.html) und stellt den Sourcecode nicht zur Verfügung.
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