Obwohl VA FlexMessaging auf freier Software basiert, ist es selbst kein freies Produkt.
Ich kenn mich mit der GPL net soo arg aus. Ich dachte jedoch immer, dass man aus Software, die unter der GPL steht, nicht einfach so wieder eine Closed-Source-Software zu machen. Oder hab ich da was total falsch verstanden?? Könnte mich da mal jemand aufklären?
Nur zum Verständnis: Was bedeutet dann in diesem Fall der Ausdruck "kein freies Produkt"? Nicht frei im Sinne von "kein Freibier"?
Und wie ist das prinzipiell? Darf aus einer Software, die unter die GPL gestellt wurde, wieder ein Closed Source Projekt gemacht werden? Mir fällt aber da z.B. der TuxRacer ein, der ja Open Source war, und dann plötzlich die Sourcen der Weiterentwicklung nicht mehr freigegeben wurden. Wie ist sowas mit der GPL vereinbar?
Ganz einfach: Die geben dir gerne die (ev angepassten) Quellcodes von postfix, cyrus und was sie noch so alles an GPL-Software da reingemischt haben. Die interessanten Teile, die das alles zusammenhalten, sind vollständig von VA Linux geschrieben und müssen daher nicht unter GPL stehen.
die GPL bietet die Möglichkeit - unter bestimmten Umständen - die Lizenz zu ändern - damit kann aus einer GPL Software auch wieder eine Closed Source Software werden - ...
Von toidinamai am Mo, 13. Dezember 2004 um 12:27 #
hust Was sollen denn das für Umstände sein!? Wenn ich mich nicht stark irre, ist das nur möglich, wenn man selber Rechteinhaber an der Software ist, was z.B. bei Tux-Racer der Fall war.
Ist recht einfach. Du willst z.B. eine Applikation namens GAMMA schreiben die die beiden Freien Programme (unter GPL stehend) ALFA und BETA mit ein paar Zusatzfunktionen ausstattet und ein einziges Gesamtprodukt daraus macht. Wenn GAMMA keinen Code aus ALFA oder BETA beinhaltet, sondern nur die beiden Programme startet und von diesen Programmen z.B. auf Festplatte gespeicherte Dateien einliest und weiterverarbeitet gilt GAMMA nicht als von ALFA und BETA abgeleitete Arbeit. Du kannst also ganz einfach alle 3 Programme auf eine CD packen, einen netten Installer dazu , mit der Bemerkung dass ALFA und BETA unter der GPL stehen, selbstverstaendlich der Quellcode der beiden Programme mitgeliefert wird und alle anderen Applikationen unter EULA xxxx lizenziert werden. Selbstverstaendlich darf dann niemand einfach die ganze CD kopieren, sondern nur die unter der GPL stehenden Teile, die ja ohnehin ueberall verfuegbar sind.
Diese Konstellation bringt allen was: Der proprietaere Anbieter spart sich das proggen von ALFA und BETA, wird aber in den allermeisten Faellen die beiden Programme fuer seine Zwecke anpassen, was wiederum meistens an die Entwickler von ALFA und BETA zurueckgegeben wird, weil der proprietaere Anbieter ja alle weiteren Versionen und Sicherheitsupdates von ALFA und BETA verwenden wollen wird, ohne staendig seine eigenen Aenderungen einbauen zu muessen.
Ich kenn mich mit der GPL net soo arg aus. Ich dachte jedoch immer, dass man aus Software, die unter der GPL steht, nicht einfach so wieder eine Closed-Source-Software zu machen. Oder hab ich da was total falsch verstanden??
Könnte mich da mal jemand aufklären?
Danke
Oli
Und wie ist das prinzipiell? Darf aus einer Software, die unter die GPL gestellt wurde, wieder ein Closed Source Projekt gemacht werden?
Mir fällt aber da z.B. der TuxRacer ein, der ja Open Source war, und dann plötzlich die Sourcen der Weiterentwicklung nicht mehr freigegeben wurden. Wie ist sowas mit der GPL vereinbar?
Gruß
Oli
Übrigens steht z.B. Postfix gar nicht unter der GPL.
Wenn ich mich nicht stark irre, ist das nur möglich,
wenn man selber Rechteinhaber an der Software ist,
was z.B. bei Tux-Racer der Fall war.
Du willst z.B. eine Applikation namens GAMMA schreiben die die beiden Freien Programme (unter GPL stehend) ALFA und BETA mit ein paar Zusatzfunktionen ausstattet und ein einziges Gesamtprodukt daraus macht. Wenn GAMMA keinen Code aus ALFA oder BETA beinhaltet, sondern nur die beiden Programme startet und von diesen Programmen z.B. auf Festplatte gespeicherte Dateien einliest und weiterverarbeitet gilt GAMMA nicht als von ALFA und BETA abgeleitete Arbeit. Du kannst also ganz einfach alle 3 Programme auf eine CD packen, einen netten Installer dazu , mit der Bemerkung dass ALFA und BETA unter der GPL stehen, selbstverstaendlich der Quellcode der beiden Programme mitgeliefert wird und alle anderen Applikationen unter EULA xxxx lizenziert werden. Selbstverstaendlich darf dann niemand einfach die ganze CD kopieren, sondern nur die unter der GPL stehenden Teile, die ja ohnehin ueberall verfuegbar sind.
Diese Konstellation bringt allen was: Der proprietaere Anbieter spart sich das proggen von ALFA und BETA, wird aber in den allermeisten Faellen die beiden Programme fuer seine Zwecke anpassen, was wiederum meistens an die Entwickler von ALFA und BETA zurueckgegeben wird, weil der proprietaere Anbieter ja alle weiteren Versionen und Sicherheitsupdates von ALFA und BETA verwenden wollen wird, ohne staendig seine eigenen Aenderungen einbauen zu muessen.
Gruß
Oli