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Thema: Erneut Vorwürfe um GPL-Verletzungen bei MXS

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Mr. XY am Mi, 6. April 2005 um 12:06 #
Eines begreife ich nicht. SCO kann seit Jahren behaupten, der Linux-Kernel enthalte urheberrechtlich geschütztes Material aus UNIX und hat damit bisher vor Gericht immerhin eine Verfahrensaufnahme erreicht (natürlich ohne Aussicht auf Erfolg - aber immerhin).
Hier, im vorliegenden Fall, liegen mehr als konkrete Indizien für einen Codeklau vor, und trotzdem scheint man sich nicht recht zu trauen, diesem "Serientäter" Maui-X-Stream gerichtlich zu begegnen. Woran liegt das? Falsche Bescheidenheit? Unsicherheit in Bezug auf die Vorwürfe? Kein Geld?
Was ist eigentlich mit diesem Projekt zur juristischen Verteidigung der GPL (bei Pro-Linux war vor kurzem mal eine News dazu)? Ist das nur ein Papiertiger ohne finanzielle Kraft, dafür aber mit ganz viel Verhandlungsbereitschaft?

Fragen über Fragen. Ich versteh' einfach nur nicht, dass in so einem Fall nicht ganz exemplarisch hart durchgegriffen und die Klau-Klitsche vor Gericht zitiert wird. Wenn ich mir den SCO-Fall ansehe, wo IBM tonnenweise Code zur Verteidigung anschleppen muss, ist so ein Verfahren doch wohl der effektivste Weg, um eine GPL-Verletzung nachzuweisen. Oder sehe ich das falsch?

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    Von abacux am Mi, 6. April 2005 um 12:15 #
    Ich denke, die Offenlegung des Quellcodes (= Einhaltung/Anerkennung der GPL) und eine "Spende" an die Entwickler/Community würden das Problem schneller lösen als ein kosten- und zeitintensiver Rechtsstreit.
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    Von Jörg W Mittag am Mi, 6. April 2005 um 12:59 #
    > Hier, im vorliegenden Fall, liegen mehr als konkrete Indizien für einen Codeklau vor, und trotzdem scheint man sich nicht recht zu trauen, diesem "Serientäter" Maui-X-Stream gerichtlich zu begegnen. Woran liegt das?

    Wie viele auf Urheberrecht im Open-Source-Umfeld spezialisierte hawaiianische Rechtsanwaltskanzleien kennst du? Kannst du eine davon empfehlen? Kannst du eine davon bezahlen?

    Das PearPC-"Team" (nach dem Tod von Stefan Weyergraf besteht das Team ja hauptsächlich nur noch aus Sebastian Biallas) besteht aus Deutschen, die dürften also ungefähr genau so viel Ahnung von US-amerikanischem Copyright und hawaiianischen Rechtsanwälten haben wie wir alle hier.

    jwm

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      Von WauWau am Mi, 6. April 2005 um 14:05 #
      Was hat das mit Hawaii zu tun? Hawaii ist ein Bundesstaat der USA und untersteht dem dortigen US-Recht. Dann nehme man sich einen Anwalt für internationales Recht und fertig.
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        Von Lothar am Mi, 6. April 2005 um 15:54 #
        Und zahlt erstmal 30000 US$ Vorschuss ansonsten rührt der keinen Finger.
        Es ist kein Musterprozess mehr und deshalb nichts um seinen Namen zu vergolden, daher machen das Anwälte beim zweiten mal nur gegen Geld.

        Es war schon schwer das Geld für den netfilter Prozess zusammenzuspenden, es klappt nicht bei jedem X-beliebigen Projekt.

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        Von Jörg W Mittag am Mi, 6. April 2005 um 15:55 #
        > Was hat das mit Hawaii zu tun?

        MXS ist ein hawaiianisches Unternehmen.

        > Hawaii ist ein Bundesstaat der USA und untersteht dem dortigen US-Recht.

        Natürlich.

        > Dann nehme man sich einen Anwalt für internationales Recht und fertig.

        Wofür braucht man einen Anwalt für internationales Recht? Man braucht einen Anwalt für US-amerikanisches Copyright, der mit den Spezialitäten von Freier Software vertraut ist. Idealerweise kennt der Anwalt das zuständige (hawaiianische) Gericht und den zuständigen (hawaiianischen) Richter. Und idealerweise muss er nicht für jeden Gerichtstermin extra nach Hawaii fliegen. Natürlich kann sich Sebastian Biallas auch einfach einen deutschen Anwalt nehmen und ihn für 850 Euro die Stunde plus ein paar Tausend Euro für das Ticket zu jedem Gerichtstermin nach Hawaii fliegen lassen, die Frage ist aber, ob das sinnvoll ist. Er kann auch MXS in Deutschland verklagen, aber auch da ist die Frage, ob das sinnvoll ist.

        jwm

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          Von WauWau am Mi, 6. April 2005 um 17:24 #
          Idealerweise kennt der Anwalt das zuständige (hawaiianische) Gericht und den zuständigen (hawaiianischen) Richter.

          Sprichst Du von Juristerei oder von Vetternwirtschaft?

          Und idealerweise muss er nicht für jeden Gerichtstermin extra nach Hawaii fliegen.

          Deswegen nimmt man sich auch eine grosse Kanzlei die teilweise weltweit vertreten ist, bzw. man arbeitet mit Korrespondenzanwälten.

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