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Thema: OSI definiert Position zu Lizenzen neu

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Von nixname am Di, 12. April 2005 um 16:03 #
Ich habe schon so einige Probleme mit der GPL-, aber auch mit der BSD-Lizenz. Also für mich ist nach wie vor unklar, wie ich Code, der unter der BSD steht, in GPL-Projekten verwenden kann, ohne gegen die eine oder andere Lizenz zu verstoßen. Letztendlich finde ich die QT-Lizenz nicht schlecht, weil sie im Grunde das Problem am wenigsten idelogisch angeht. Wer freie Software schreibt, der bekommt die QT frei, wer seine Software als Closed Sources verkaufen will, der soll gefälligst an die zahlen, auf deren Schultern er sich stellt. Das ist doch fair, denn unter welcher Lizenz habe ich als Entwickler mehr Freiheit im Sinne von Fair Play.
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    Von garbeam am Di, 12. April 2005 um 17:25 #
    BSD lizensierten Code in GPL-Software verwenden, ganz einfach:

    Den Code unter GPL stellen mit dem in der BSD Lizenz genannten Hinweis auf Copyright und Haftungsausschluss (sowie ggf. der 3 Bedingungen) der originalen Autoren. Alternativ kann man den BSD Code auch unter BSD Lizenz belassen (würde ich besser finden, da ich kein GPL und GNU Freund bin) und zB in ein Verzeichnis contrib/ im Sourcetree tun. Bei MIT Lizenz (mein Favorit) entfallen die 3 Bedingungen aus der neuen BSD Lizenz.

    Andersherum: GPL-Code in einem BSD-Projekt verwenden geht nur mit sauberer Trennung oder klarer Markierung des GPL-Codes, also auch hier ist zB ein contrib/ Verzeichnis im Sourcetree zu empfehlen.

    Linken etc. ist unproblematisch, solange der BSD Code nicht unter alter BSD-Lizenz oder XFree 1.1 Lizenz steht (dh wenn nur Source-Code geliefert wird, ist Linken generell unproblematisch selbst mit diesen Lizenzen, denn in wie fern Du privat zusammengeschusterten Code aus inkompatiblen Lizenzen compilierst und gegeneinander bindest ist aus Lizenzsicht irrelevant, denn die Lizenz zielt ausschließlich auf die Distribution des Codes und der (ggf) Binaries ab. Du würdest die Lizenz also erst bei der Distribution einer gelinkten Binary verletzen, wenn die genannte Linking-Klausel aus der GPL Anwendung zuschlägt, Du bist aber in einer Art Grauzone, wenn Du nur den Code distributierst, da der alleine noch keine Verletzung der Linkingklausel darstellt, gewitzt, was?

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