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Thema: Disput um Konsequenzen der gescheiterten Patentdirektive

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Ben am Do, 14. Juli 2005 um 13:23 #
> Na, wieder beim Stammtisch?

Wie ich bemerke, gehst du auf meine berechtigten Vorwürfe nicht ein. Ist ja auch kein Wunder, deine Behauptung, das Copyright würde das Werk nur wörtlich schützen, ist eine faustdicke Lüge, und das weißt du natürlich auch.


> Aber versuch doch mal, Dein Urheberrecht durchzusetzen, wenn jemand dein Programm in eine
> andere Sprache umsetzt und ein paar Algorithmen ändert.

*LOL*
Du versuchst es ja immer noch mit deinen permanenten Unwahrheiten, wenngleich du auf einmal von deinem "wörtlich" weg bist. Naja, diese Lüge war ja auch zu offensichtlich. Auf dein Beispiel lasse ich mich aber gerne ein, möchte dich aber vorwarnen, dass du dich mit weiteren Äußerungen, die dir nur als offensichtliche Lügen oder aber absoluter Mangel an Kompetenz ausgelegt werden können, vielleicht etwas zurückhalten solltest, wenn du deine Position nicht noch stärker beschädigen willst.

OK, jemand hat also meinen Quellcode bekommen, und beschließt, mein Programm in eine andere Sprache zu übersetzen. Er modifiziert dabei nur ein paar Kleinigkeiten. OK, spielen wir das Szenario mal durch:

Zunächst einmal ist es so, dass dieser andere mein Programm erst einmal haben muss. Aber in Ordnung, gehen wir mal davon aus, dass ich das Programm in Pascal schreibe, es veröffentliche und jemand anders schaut es sich an, und übersetzt es in C.

Dann hat er ein abgeleitetes Werk erstellt, welches genauso geschützt ist, wie eine Übersetzung von Harry Potter ins Niederländische. Und selbst wenn ich dann noch hingehe, und im übersetzten Werk alle Darsteller und Orte etwas umbenenne, und den Plot an einigen kleineren Stellen etwas ändern würde, das Werk wäre immer noch abgeleitet.

Und genau das träfe auch auf unseren Abschreiber zu, wenn der neben der Übersetzung in C noch ein paar Variablennamen ändern, und hier und da einen Algorithmus verändern würde. Das Werk bliebe abgeleitet und somit VOLL UND GANZ VOM COPYRIGHT GESCHÜTZT.


Aber genauso, wie andere Autoren die Storyline "Junge geht ins Internat und lernt dort zaubern" verwenden dürfen (Beispiel "Harry Potter" vs. "Artemis Fowl"), darf mein Konkurrent sich natürlich mein Programm anschauen und, wenn ich z.B. eine Textverarbeitung erschaffen habe, selbst eine erschaffen - unabhängig von meinem Quelltext, wenngleich er sich von bestimmten Lösungswegen inspirieren lassen darf (z.B. dass man zwischen einem Überschreib- und einem Einfüge-Modus per Tastendruck wechseln kann).

Und das ist auch vollkommen in Ordnung, denn der Hauptaufwand liegt *nicht* auf der Idee, eine Textverarbeitung zu erstellen (= nicht auf der Idee, eine Geschichte über einen Jungen im Zauberinternat zu schreiben), sondern in der konkreten Umsetzung dieser Idee. Und dass man meine Werke nicht einfach abschreiben oder übersetzen und nur ein paar Namen ändern kann, um was neues zu erschaffen, dafür sorgt, wie von mir beschrieben, der im Copyright verankerte Schutz abgeleiteter Werke - juristische Allgemeinbildung.

Und du willst mir oder jemandem anders also weismachen, du verstündest was von der Materie. So, wie ich das an deinen Äußerungen zum Thema Copyright sehe, lügst du entweder, oder du hast weit weniger Ahnung vom Fach, als du aufgrund deines Berufs zwingend besitzen müsstest.

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    Von Think different am Do, 14. Juli 2005 um 14:12 #
    Zuallererst eine Bitte: könntest Du sachlicher argumentieren?

    Dann: Patentanwälte DÜRFEN urheberrechtlich nur im Umfang der §§ 69 a - g UrhG beraten!

    Weiter: § 3 UrhG:

    Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

    Das ist das, was Du meinst ;-)

    Man muss beim Urheberrecht immer abwägen zwischen den berechtigten Interessen eines Urhebers und der Monopolisierung eines Stils. Die Frage ist, überspitzt ausgedrückt, darf jemand eine Ente zeichnen oder verletzt der das Urheberrecht von Walt Disney? In diesem Spannungsfeld bewegt man sich immer!

    Was Du nicht verstehst und nicht verstehen willst, ist der Unterschied, daß ein Patent das grundlegende PRINZIP schützt, das Urheberrecht das WERK. Die Umsetzung eines Prinzips kann auf viele Arten erfolgen, daher ist der Schutz des Prinzips natürlich weiter (und zeitlich sehr viel stärker begrenzt als im Urheberrecht). Die Nachahmung des Prinzips ist viel leichter nachzuweisen als die Nachahmung des Werkes, also im Sinne des Entwicklers.

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe!

    Zwischenfazit: So langsam kristallisiert sich heraus, wo vielen hier der Schuh drückt: Sie sehen ein Computerprogramm als schöpferisches Werk und nicht als Erfindung oder anders ausgedrückt: Ist ein Computerprogramm technisch? Für beide Standpunkte gibt es sicher gute Gründe. Meines Erachtens ist trotzdem klar, sollte ein Computerprogramm eine Erfindung sein, dann müsste ein Patent darauf erteilt werden können....

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      Von Ben am Do, 14. Juli 2005 um 16:13 #
      > Zuallererst eine Bitte: könntest Du sachlicher argumentieren?

      Mein Guter, ich argumentiere hier so sachlich, wie es mit geballter Faust in der Tasche gerade noch geht!

      Ich habe dich und deine sachlich falschen Ausführungen zum Gebiet Copyright bereits zweimal widerlegt. Dass du auf selbige nicht eingehst, spricht für sich, denn du weißt, dass meine Darstellung des Sachverhalts sehr viel zutreffender sind, als die von dir versuchte Suggestion eines geradezu winzigen Schutzbereiches des Copyrights.

      Denn wer ein Programm von mir einfach nur in eine andere Sprache übersetzt, und dann ein paar kleinere Modifikationen daran vornimmt, verletzt damit mein Copyright sogar ziemlich offensichtlich - entgegen deiner Darstellung, in der du das Gegenteil zu suggerieren versuchtest.


      > Man muss beim Urheberrecht immer abwägen zwischen den berechtigten Interessen eines
      > Urhebers und der Monopolisierung eines Stils. Die Frage ist, überspitzt ausgedrückt,
      > darf jemand eine Ente zeichnen oder verletzt der das Urheberrecht von Walt Disney?
      > In diesem Spannungsfeld bewegt man sich immer!

      Deswegen gibt es Richter, die die dabei entstehenden Probleme in aller Regel ziemlich gut lösen.


      > Was Du nicht verstehst und nicht verstehen willst, ist der Unterschied, daß ein Patent
      > das grundlegende PRINZIP schützt, das Urheberrecht das WERK.

      Das ist -mal wieder- eine Lüge. Ich verstehe den Unterschied sogar sehr genau, was einer der Hauptgründe ist, wieso ich gegen Patente auf Software bin. Dass ich ihn verstehe, habe ich in meinem letzten Beitrag auch klar bewiesen. Da habe ich es nämlich beschrieben, anhand des Beispiels einer Textverarbeitung:

      - in einem System mit Copyright kann ich verhindern, dass jemand meinen Quellcode nimmt, ihn in eine andere andere Sprache übersetzt, ein paar Funktionen modifiziert, und das ganze dann als sein Werk verkauft.

      - nicht hingegen kann ich in so einem System verhindern, dass er meine Textverarbeitung sieht, sich hinsetzt, und auch eine schreibt - solange er unabhängig von meinem Code zu einer eigenständigen Lösung kommt

      - in einem System mit Patenten kann ich mir, wenn ich der erste bin, die Idee einer Textverarbeitung auf 20 Jahre hinweg sichern

      Und genau das ist der Punkt: die Idee zu haben, den Computer zur Textverarbeitung zu benutzen, mag einen gewissen Pfiff haben, ist aber im Vergleich zu dem real entstehendem Umsetzungsaufwand, der hinter einem Programm wie Word oder OpenOffice steht, geradezu banal.

      Und genau deshalb, weil ich diese Zusammenhänge sogar ganz genau verstehe, wird es mir eine Freude sein, Leute wie dich wieder und wieder zu widerlegen, wenn ihr in der Öffentlichkeit falsche oder halbgare Aussagen verbreitet.

      Ich habe selber schon pfiffige neue Funktionalitäten und Ideen entwickelt, und ich kann nur sagen, dass ich jegliche Konkurrenz gerne begrüße, sollen sie es doch auch versuchen.


      > Die Umsetzung eines Prinzips kann auf viele Arten erfolgen, daher ist der Schutz
      > des Prinzips natürlich weiter (und zeitlich sehr viel stärker begrenzt als im
      > Urheberrecht). Die Nachahmung des Prinzips ist viel leichter nachzuweisen als
      > die Nachahmung des Werkes, also im Sinne des Entwicklers.

      Im Sinne des Entwicklers schon mal gar nicht. Ich kann mir nämlich die Idee, den Computer zur Textverarbeitung zu benutzen im Extremfall auch patentieren lassen, ohne jemals auch nur einen einzigen Editor entwickelt zu haben. Und dann jeden verklagen, der wirklich die paar hundert Mannjahre investiert, die für ein Word oder ein OpenOffice notwendig sind.

      Der Gesetzgeber hat richtig gehandelt, als er Software als das behandelt hat, was sie ist: ein urheberrechtlich geschütztes Werk, bei dem jeder eine Textverarbeitung schreiben darf, so wie jeder einen Krimi schreiben darf, ohne dass sich jemand das Prinzip dahinter hätte sichern können.


      > Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe!

      So schnell kriege ich dich dazu, dass dir nur noch Allgemeinplätze einfallen. Worum geht es hier? Um vereinzelt auftretende Schwächen in der Praxis unseres Rechtssystems, oder um eine Diskussion, welchen Schutzumfang ein von mir geschriebenes Programm de jure besitzt? Du wolltest ganz bewusst den Eindruck erwecken, das Copyright sei ein schwacher Schutz, der schon durch die Übersetzung des Programms in eine andere Sprache ausgehebelt werden könne. Vorher bist du sogar noch weiter gegangen, und hast behauptet, das Copyright würde nur einen wörtlichen Schutz darstellen. Beide Behauptungen waren falsch, beide Male habe ich dich widerlegt.


      > Zwischenfazit: So langsam kristallisiert sich heraus, wo vielen hier der Schuh
      > drückt: Sie sehen ein Computerprogramm als schöpferisches Werk und nicht als
      > Erfindung

      Mir drückt der Schuh in erster Linie da, dass du mehrfach nicht bei der Wahrheit geblieben bist, was aber für einen Softwarepatentbefürworter ein fast schon übliches Verhalten darstellt.


      > oder anders ausgedrückt: Ist ein Computerprogramm technisch?

      Ist ein Film technisch? Ohne einen Projektor, ein technisches Gerät also, wäre er ja nicht abspielbar.


      > Für beide Standpunkte gibt es sicher gute Gründe.

      Mit solchen Allgemeinfloskeln lasse ich dich hier nicht vom Haken. Es gibt für exakt eine Seite gute Gründe, und das ist diejenige, die Softwarepatente bekämpft. Die Gründe der anderen Seite bestehen abgesehen von einigen persönlichen Bereicherungsgelüsten fast ausschließlich aus Unwahrheiten, bewusst gestreuten Lügen und dem Versuch, Verwirrung zu erzeugen. Deine sträflich falsche Behandlung der Ansprüche, die durch Copyright abgedeckt werden können, ist da nur eines unter dutzenden von Beispielen.


      > Meines Erachtens ist trotzdem klar, sollte ein Computerprogramm
      > eine Erfindung sein, dann müsste ein Patent darauf erteilt werden
      > können....

      Du forderst meinen Spott ja geradezu heraus, aber bitte sehr:
      Meines Erachtens ist trotzdem klar, sollte ein Film eine Erfindung sein, dann müsste ein Patent darauf erteilt werden können....

      Und genau deshalb ist es richtig, dass auf Computerprogramme genausoviele Patente wie auf Filme rechtmäßig sein sollten, nämlich keine. Hollywood schadet der fehlende Patentschutz auch nicht. "Indiana Jones" wurde bald von "Dakota Harris" kopiert, und Lucasfilm ist dennoch nicht pleite gegangen.

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