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Thema: Kopiervorwürfe bei DR-DOS 8.1

2 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von gerd am Mi, 26. Oktober 2005 um 10:55 #
Stimmt nicht. Nur wer das Produkt kauft, kann den Code verlagen.

Der muss dann geliefert werden. Wobei die GPL sogar zulässt ihn als Ausdruck auf Papier und natürlich gegen Unkostenbeitrag.

Von "Mitliefern" ist keine Rede.

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    Von fuffy am Fr, 28. Oktober 2005 um 23:01 #
    Die GPL spricht explizit von machine-readable. Damit kannst du den Ausdruck vergessen.
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