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Thema: Was halten sie von kostenpflichtiger freier Software?

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Von Alzheimer am Mo, 22. September 2014 um 09:47 #

Das Urheberrecht gewährt dem Nutznießer gewisse Mindestfreiheiten und Mindeststandards bei der Überlassung von Nutzungsrechten (z.B. wie erwähnt, dass er es nach 70 Jahren frei nutzen kann). Durch eine Lizenz wie die GPL oder auch die EULA eines kommerziellen Programmes, gewährt der Urheber dem Nutzer zusätzliche Rechte zur Nutzung des Werkes, die über das gesetzliche Urheberrecht hinaus gehen. Eine Lizenz kann aber wiederum garnicht so verfasst sein, dass sie nach jeder Rechtssprechung bis ins Detail gültig ist. In der GPL stehen u.A. sowohl Dinge, die nach deutscher Rechtssprechung keine Gültigkeit haben sollen, als auch Solche, die durch das Urheberrecht eigentlich eh schon klar sind. Schließlich soll ein GPL-Werk international unter der GPL stehen und für jede Landesrechtssprechung das Notwendige gesagt werden.

Erwähnt werden sollte aber auch, das kein Verfasser eines Werkes verpflichtet ist, sein Werk überhaupt veröffentlichen. Wer weiss, ob man da nicht auch Software für die Mitglieder eines Clubs heraus geben kann und im "Kaufvertrag" im Kleingedruckten die "Lizenznehmer" zu Club-Mitgliedern zu machen.

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