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Thema: Nutzen Sie einen Home-Assistenten?

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Von Astorek86 am So, 22. Juli 2018 um 16:14 #


Bonus-Bonus: Abgehört wurde in Deutschland (Ost und West) schon immer, aber bei Anstasia, Bernd, Vanessa und Associates hat(te) man keinen Zugriff auf die Selektoren. :D
Dieses Argument ist an beiden Seiten angreifbar. Ich werfe eine Münze...

Kopf: Und du meinst, beim Telefon oder irgeneinem anderen Dienst, dass das Sprechen über weite Entfernungen ermöglicht, sei das anders? Falls ja, wie kommst du darauf? Und wo läge dann der Unterschied zu den Home-Geräten?

Zahl: Hast du Beweise für diese Behauptung? Wurde in Deutschland irgendwas bekannt, wonach z.B. eine (ggf. bevorstehende) Straftat dadurch verhindert wurde? (Nein, ich rede nicht von dem Fall, wo die Sprachaufnahmen gerichtlich zugelassen wurden NACHDEM der potentielle Straftäter sein "OK" dafür gegeben hat. Davor hatte Amazon sich quergestellt.)

Versteh mich nicht falsch, ich bin offen für Argumente. Aber es nervt, abseits von typischen Floskeln NICHTS mit Substanz zu hören. Ich höre tausendmal dieselben Behauptungen... Dass hierzulande die Home-Geräte unter dem Fernmeldegeheimnis fallen und wir kein "Patriot Act"-ähnliches Gesetz haben, scheinen hingegen alle zu vergessen...

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    Von tomkater68 am Mo, 23. Juli 2018 um 09:11 #

    Dass hierzulande die Home-Geräte unter dem Fernmeldegeheimnis fallen und wir kein "Patriot Act"-ähnliches Gesetz haben, scheinen hingegen alle zu vergessen...

    Abgesehen davon, dass bezweifelt werden kann, ob das Fernmeldegeheimnis wirklich auf diese Dienste anwendbar sind, hast Du noch ein paar andere Probleme:

    a) Du hast keinen Einfluss darauf, auf welchen Servern die übertragenen Daten landen, Landen sie auf amerikanischen Servern ( was nicht unwahrscheinlich ist, da es sich bei Google und Amazon um amerikanische Unternehmen handelt ), kannst Du Dein Fernmeldegeheimnis vergessen.

    b) Als Unternehmen mit Hauptsitz in den USA unterliegen Google und Amazon amerikanischem Recht. Und das bedeutet, dass sie gemäß Regelungen wie dem Patriot Act verpflichtet sind, auf Anfrage von US-Behörden Daten von Kunden herauszugeben, egal, in welchem Rechenzentrum diese lagern. Europäischer Datenschutz ist den amerikanischen Behörden ziemlich egal. Da das Öffentlichmachen einer Anordnung auf Herausgabe von Daten gemäß Patriot Act jahrzehntelange Haftstrafen zur Folge haben kann, ist es sehr wahrscheinlich, dass Google und Amazon solchen Anfragen Folge leisten werden.

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      Von Astorek86 am Mo, 23. Juli 2018 um 11:53 #

      Alles richtig was du sagst; ich habe mich auch primär an den vorigen Kommentarschreiber gewandt, der sich explizit an Datenschutzbedenken innerhalb Deutschlands äußerte.


      Hier kann ich nur entgegen, dass mir das alles durchaus bewusst ist, ich aber aus diversen (im ersten Kommentarzweig von mir erwähnten) Gründen dennoch die Bedenken nicht, oder zumindest nicht in dem Ausmaß teilen kann.


      Meinen Beitragsbewertungen nach zu urteilen bin ich aber sowieso schon unten durch in der Community, also was solls? ;P

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