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Fr, 2. März 2007, 12:52

Gesellschaft::Politik/Recht

FAT-Patent in Deutschland nichtig

Das Bundespatentgericht hat das von Microsoft gehaltene Patent zum Dateisystem »File Allocation Table« (FAT) in der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.

Bereits im Juni 2004 intervenierte die Public Patent Foundation (PUBPAT) beim US-Patent- und Markenamt USPTO bezüglich der Microsoft-Patente 5,579,517 und 5,758,352. Grund für die Aktion waren Bedenken, dass Microsoft bei Ausnutzung des Patents der Open-Source-Bewegung großen Schaden zufügen könnte, und die Tatsache, dass die beschriebenen Technologien zum Zeitpunkt der Patentierung schon Stand der Technik gewesen seien. Zunächst erklärte das Patentamt die eingetragenen Ansprüche in der Tat für vorläufig ungültig und stellte den Fall von »Prior Art« fest. Anfang 2006 revidierte es allerdings die Entscheidung und stellte dem US-Multi ein so genanntes »Patent Re-Examination Certificate« zu. Damit hat das USPTO Microsofts Ansprüche an FAT förmlich zementiert und dem Unternehmen einen Weg aufgetan, angedrohte Lizenzen für die Erfindung einzuholen.

Zumindest in Deutschland hat das Bundespatentgericht das Microsoft-Patent für nichtig erklärt. Das am 26. Oktober 2006 verkündete und jetzt veröffentlichte Urteil (PDF) der Richter revidiert die Ansprüche an FAT und klassifiziert die Methode, »einen gemeinsamen Speicherbereich für lange und kurze Dateinamen« zu verwenden, als nicht schützenswert. Die Richter argumentieren, dass die Lehre des Streitpatents in der erteilten Fassung so deutlich und vollständig sei, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Die Nichtigkeitsklage hat schon deshalb Erfolg, weil der Gegenstand des Patents in der erteilten Fassung nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht. Ein Fachmann oder Informatiker mit mehrjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Betriebssystemprogrammierung erkennt demnach diese Methode generell als Verfahren, mit dem eine Datei im Speicher unter einem vom Programmierer oder Anwender vergebenen Namen aufgefunden werden kann. Unter anderem legt auch das für CD-ROMs entwickelte Rock Ridge Interchange Protocol diese Methode nahe. Auch ein Hilfsantrag der Redmonder für eine eingeschränkte Gültigkeit des FAT-Patents fiel durch.

Nachdem FAT seit Einführung neuer Windows-Versionen von vielen für tot erklärt wurde, gewann das Dateisystem mit der zunehmenden Verbreitung von mobilen Medien an Bedeutung. So nutzen zahlreiche Speichermedien wie beispielsweise Datenkarten für Kameras oder MP3-Spieler das FAT-Format.

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Kommentare (Insgesamt: 24 || Alle anzeigen )
Re: Ned böse sein, Kinder, aber (Markus, Mo, 5. März 2007)
Absolute ... (Linuxx, Mo, 5. März 2007)
Re[6]: So... (Captn Difool, Mo, 5. März 2007)
Re[5]: So... (merlin, So, 4. März 2007)
Re: Von mir aus... (TBO, So, 4. März 2007)
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