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Fr, 18. März 2011, 09:44

Gesellschaft::Politik/Recht

Erneuter Vorwurf der Copyright-Verletzung in Android

Android, das Betriebssystem für Mobilgeräte von Google, enthält möglicherweise Code, der aus Header-Dateien des Linux-Kernels zusammenkopiert und widerrechtlich unter eine andere Lizenz gestellt wurde.

Nicht nur im Java-Bereich sieht sich Googles Android mit Problemen konfrontiert, wo Oracle behauptet, dass Google widerrechtlich Java-Code verwendet habe. Es gibt Anhaltspunkte, nach denen Google aus verschiedenen Dateien die Copyright-Vermerke entfernt und durch einen eigenen Vermerk mit der Apache 2.0-Lizenz ersetzt haben soll. Eines der erklärten Ziele von Google war nämlich, die GPL aus dem Bereich der Anwenderprogramme vollständig herauszuhalten, um Entwicklern proprietärer Apps keine Hürden in den Weg zu stellen.

Nun hat der Softwarepatent-Experte Florian Müller entdeckt, dass Google im Bereich der C-Standardbibliothek Ähnliches getan haben könnte. Um nicht die GNU glibc verwenden zu müssen, hatte Google nämlich eine eigene, nach eigenen Angaben von BSD abgeleitete C-Standardbibliothek entwickelt, die an eingebettete Linux-Geräte angepasst wurde. Im Zuge dieser Anpassung hat Google laut Müller 2,5 MB Code von über 700 Linux-Kernel-Header-Dateien extrahiert. Dies geschah mit einem selbst geschriebenen Programm, das Kommentare und einige andere Elemente entfernte. Von dem verbleibenden Code behauptet Google, dass auf diesen kein Copyright-Anspruch erhoben werden kann. Plausibel, aber juristisch noch unbestätigt, wäre eine solche Aussage, wenn der betreffende Code lediglich aus Definitionen bestehen würde, die in publizierten freien Standards allgemein zugänglich sind.

Doch der von Google verwendete Code enthält laut Müller mehr als solche grundlegenden Dinge. Es sollen auch komplexere Definitionen und Inline-Funktionen enthalten sein, die recht eindeutig unter das Copyright fallen. Linus Torvalds hatte schon 2003 klargemacht, dass die Linux-Header nur von GPL-konformen Programmen verwendet werden dürfen. Software, die nur die glibc-Header verwendet und nicht direkt die Linux-Header benutzt, also der überwiegende Teil der Software, ist von dieser Regelung nicht betroffen, kann also auch unter proprietären Lizenzen stehen.

Florian Müller hat nach eigenen Angaben die Aussagen einiger Juristen ausgewertet und glaubt, dass tatsächlich eine Copyright-Verletzung vorliegt. Sollte einer der Copyright-Inhaber dagegen klagen, könnte das weitreichende Auswirkungen haben, da der Code sich durch das gesamte Android-System zieht.

Da Google seine Lizenzen nicht auf die GPL umschwenken kann, sowohl weil Code von externen Projekten unter der Apache 2.0-Lizenz verwendet wurde, als auch aus wirtschaftlichen Überlegungen, hält Müller das Ersetzen der C-Standardbibliothek durch glibc für die einzige realistische Option. Diese steht unter der LGPL, aber Müller vermutet, dass es aufgrund von Unterschieden in der Architektur kein kleiner Aufwand wäre, diese Ersetzung durchzuführen. Zudem würden die bisherigen Apps dann ohne Neucompilierung nicht mehr laufen.

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