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Di, 26. November 2013, 14:15

Gesellschaft::Politik/Recht

Creative Commmons 4.0 veröffentlicht

Die Creative Commons (CC), eine 2001 gegründete gemeinnützige Organisation, die Autoren verschiedene Standard-Lizenzen zur Verwendung anbietet, hat ihre Lizenzen mit der jetzt veröffentlichten Version 4.0 grundlegend überarbeitet. Zwar hat sich am grundlegenden Aufbau der Lizenz-Sammlung kaum etwas geändert, dafür gibt es aber einige Neuerungen innerhalb der einzelnen Lizenztexte.

Creatice Commons ist nicht der Name einer einzigen Lizenz, sondern steht für eine definierte Menge frei verwendbarer Einzellizenzen, die untereinander zum Teil erhebliche Unterschiede aufweisen. Dabei sind die in CC enthaltenen Lizenzen nicht für einen einzelnen, speziellen Werkstyp wie etwa Software konzipiert, sondern lassen sich für beliebige Werke nutzen, sofern diese unter das Urheberrecht fallen, wie z.B. Texte, Videos, Musikstücke oder Bilder. Die CC sind heute ein wichtiger Baustein für die Entstehung freier Inhalte.

Die jetzt veröffentlichte Version 4.0 (CCPL4) des Lizenz-Baukastens weist einige bemerkenswerte Änderungen an den einzelnen Lizenztexten auf, auch wenn sich am grundsätzlichen Aufbau von sechs verschiedene Lizenztypen mit jeweils unterschiedlich kombinierten Elementen »Namensnennung« (BY), »keine kommerzielle Nutzung« (NC), »keine Bearbeitungen« (ND) und »Weitergabe unter gleichen Bedingungen« (Share Alike) nichts ändert. Dabei haben die neuen Lizenzen eine zum Teil vollständig neue Textstruktur erhalten, die sich unter anderem durch eine bessere Gliederung auszeichnet, was die Übersichtlichkeit verbessern soll. Darüber hinaus weisen aber alle Texte auch inhaltlich und die Funktionalitäten betreffend verschiedene Neuerungen auf, die der CC-Jurist John Weitzmann auf der deutschsprachigen Projektseite im Detail erläutert.

John Weitzmann gehört als Projektleiter Recht für Creative Commons Deutschland zur Entwicklergruppe der CCPL4, die aus den In-house-Juristen von Creative Commons Inc., Aktiven aus rund 70 CC-Länderprojekten und interessierten Einzelpersonen verschiedener Gemeinschaften besteht. Dabei geht Weitzmann nicht nur auf die Änderungen jedes einzelnen Lizenztyps ein, sondern erklärt auch ausführlich, was sich nicht geändert hat, denn die CC weisen ja eine bisher durchaus bemerkenswerte Erfolgsgeschichte auf.

Demnach gab es zum Beispiel keine Neudefinition des Begriffes »Nicht kommerziell«, weil die CC bisher in tausenden Webseiten, Systemen und Geschäftsmodellen fest verankert ist, obwohl das Thema einer exakteren oder erweiterten Definition in der Gemeinschaft häufig diskutiert worden war. Nach Ansicht der CC-Juristen hätte aber eine so bedeutende Änderung sehr überzeugend argumentiert werden müssen. Auch enthalten die Lizenzen in der Version 4.0 weiterhin keine Rechtegarantie. Es war nämlich immer wieder gefordert worden, eine Garantie in den Lizenztext aufzunehmen, weil es im Lizenzrecht keinen gesetzlichen Schutz für gutgläubige Nutzer gibt, die sich fälschlicherweise darauf verlassen, dass die per Lizenz eingeräumten Rechte vom Lizenzgeber überhaupt eingeräumt werden können. Die Juristen sind jedoch der Ansicht, dass z.B. die massenhaften Vergabe von CC-Lizenzen in großen Sammlungen wie etwa Wikimedia die meisten Lizenzgeber überfordere. Ferner gibt es auch weiterhin kein automatisches Update, wie zum Teil in anderen Standardlizenzen vorgesehen. Diese Funktion gab es in den CCPL nie, denn die CC-Juristen sind der Ansicht, dass die ehemalige Grundsatzentscheidung eins Urhebers im gewissen Sinne »heilig« sei und seine Entscheidung bezüglich der Lizenz maßgeblich bleiben müsse, auch wenn CC eine neue Version veröffentlicht. Außerdem umfasst die CCPL nach wie vor keine Persönlichkeitsrechte, etwa wenn auf Fotos, in Audiomitschnitten oder Videoclips echte Personen zu sehen oder hören sind, weil für solche Rechte besondere und weltweit zum Teil sehr unterschiedliche Regeln gelten, so dass Persönlichkeitsrechte schon in den ersten Versionen der CCPL ausgeklammert wurden.

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