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Thema: Ihre Meinung zum Staatstrojaner?

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von asdfghjkl am Fr, 21. Oktober 2011 um 19:12 #

Auch wenn es einige hier am liebsten unter den Tisch kehren würdem:

Dieses Ding wird nur an Kriminelle oder doch stark Verdächtige verschickt und es gibt klare Regeln, wann er zum Einsatz kommen darf.

Ein normaler Bürger wird niemals so ein Ding auf seinen Rechner finden und irgendein Mittel müssen die Behörden ja nun schließlich haben, um überhaupt noch gegen Kriminelle und Terroristen vorgehen zu können.

Wenn er schlampig programmiert wurde, wenn er Sachen machen kann, die er lt. Gesetz nicht darf, dann muss das natürlich geändert werden aber vom Grundsatz her finde ich seinen Einsatz sehr wohl gerechtfertigt.

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    Von zettberlin am Fr, 21. Oktober 2011 um 20:02 #

    > Dieses Ding wird nur an Kriminelle oder doch stark Verdächtige verschickt und es gibt klare Regeln, wann er zum Einsatz kommen darf.

    Als die nötigen Gesetzesverschärfungen durchgesetzt wurden, sprachen die Befürworter durchgehend von "Schwerstkriminellen" und Terroristen. Der Verdächtige, der in Bayern komplett durchleuchtet wurde, hatte mit Anabolika gehandelt.

    Das heißt, er hatte Medikamente an Leute verkauft, die diese unbedingt für ihren Muskelaufbau missbrauchen wollten. Das ist zurecht verboten aber mit Schwerstkriminalität oder Terrorismus hat es nichts zu tun.

    Der Öffentlichkeit wird erzählt, man wolle sie nur vor Mördern beschützen, kaum eingeführt, werden neue Mittel aber gegen jeden Hühnerdieb eingesetzt.

    Das ist gespenstisch.

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      Von jochenplumeyer am Fr, 21. Oktober 2011 um 21:52 #

      Genau das ist der Punkt.

      In der Realität wird viel zu viel abgehört.
      Der Staat ist nicht vertrauenswürdig, also dürfen die keinen Trojaner benutzen, den ich bei angemessener Anwendung befürworten würde.

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      Von glasen am Fr, 21. Oktober 2011 um 23:08 #

      Das ist zurecht verboten aber mit Schwerstkriminalität oder Terrorismus hat es nichts zu tun.
      Anabolika-Handel fällt unter Drogendelikte und das kann in entsprechendem Ausmaß unter "schwere Kriminalität" fallen.

      In dem Fall des Bodybuilders versucht dessen Anwalt aber das Urteil anzufechten, da auch Chat-Protokolle aufgezeichnet wurden, die vor dem genehmigten Zeitraum lagen:

      http://www.shortnews.de/id/921458/Anabolika-Handel-Mit-Staats-Trojaner-wurde-Bodybuilder-ueberfuehrt

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        Von zettberlin am Mo, 24. Oktober 2011 um 23:22 #

        > Anabolika-Handel fällt unter Drogendelikte und das kann in entsprechendem Ausmaß unter "schwere Kriminalität" fallen.

        Das würde ich allerdings als spitzfindig bezeichnen. Es geht hier erst mal um Politik. Hier soll ein neues Gesetz eingeführt werden und der Öffentlichkeit wird erzählt, diese Gesetze sollten sie vor Mördern beschützen. Es soll ein letztes Mittel gegen schwere Bedrohungen sein. Wer einem anderen aus Eifersucht einen Zahn ausschlägt, begeht eine Körperverletzung. Wer einen anderen aus Rassenhass zusammen mit 5-6 "Kameraden" ins Krankenhaus prügelt und bleibende schwere Schäden verursacht, begeht auch eine Körperverletzung.

        Die meisten Menschen werden aber der Ansicht sein, dass die eine Körperverletzung anders zu bewerten, zu verfolgen und zu bestrafen sein muss als die andere.

        Nicht also! Ich will nicht, dass Anabolika-Dealer mit einem Trojaner durchleuchtet werden. Man möge diese Leute mit den üblichen polizeilichen Mitteln verfolgen und die allermeisten anderen Kriminellen ebenfalls. Gut ausgebildete, ausgeschlafene Polizeibeamte mögen solche Delikte verfolgen mit Mitteln, die schon lange verfügbar, bewährt und akzeptabel sind. Kommerzielle Kriminalität findet in der Öffentlichkeit statt und dort kann auch der Kriminalbeamte seine Arbeit tun. Für alles andere gibt es aus gutem Grund das Mittel der Hausdurchsuchung.

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    Von lilili am Fr, 21. Oktober 2011 um 20:30 #

    und an diese klaren Regeln hält sich keine Sau sonst wäre der Trojaner nie eingesetz worden und genau so wie normale Bürger bereits oft genug besuch von einer BKA Schlägertruppe bekommen haben und in den USA ein großer Teil derjenigen die in Todeszellen sitzen unschuldig sind kann jeder ein Opfer werden

    http://ueberhauptgarnix.blogspot.com/2011/10/schnuffelsoftware-und-uberwachungsstaat.html

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    Von 129b am Fr, 21. Oktober 2011 um 20:46 #

    Wenn Du sicherstellen könntest, dass das Ganze nur gegen Kinderpornographie-Ringe und "Terroristen" (im Sinne von Leuten, die zur Durchsetzung ihrer Ziele Massen von Unschuldigen bedrohen oder töten - das ist nicht die Definition, die verwendet wird) verwendet wird - klar. Kannst Du aber nicht und solche Sachen werden breit gegen Leute verwendet, die laut Gesetzestext eigentlich nicht zur sehr kleinen Zielgruppe gehören.

    > Dieses Ding wird nur an Kriminelle oder doch stark Verdächtige verschickt

    Und der Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung wurde (z.B. vor dem G8 in Dt.) auch nur gegen richtig schlimme Jungs und Mädels vorgebracht, §129b und so. Is klar!

    > es gibt klare Regeln

    Die so klar sind, dass sie nach Belieben ausgelegt werden dürfen, bzw. der Vorwurf nach Belieben gegen Unliebsame erhoben werden kann und von den Richtern abgenickt wird - klar, ist ja auch gegen ganz böse Terroristen.

    Bitte schreib nicht solche Wunschgedanken!

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    Von Anonymous am Sa, 22. Oktober 2011 um 09:58 #

    Wir brauchen diese Mittel um uns zu schützen

    Wow, Du benutzt einen Staatstrojaner, um Dich zu schützen ????

    Haste mal ne Definition für "wir" und "uns" ?

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    Von onlyME am Sa, 22. Oktober 2011 um 10:11 #

    Dann schütze doch DICH damit, wenn du dich dann besser fühlst, aber lass den Dreck von meinem Rechner! Danke!

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