> Schliesslich hat sie [die Firma == Novell] die GPLv3 nicht benutzt. Wenn ich meine Software auf GPL3 umstelle, bin ich wenigstens vor Novell beschützt. Immerhin ist es ihnen dann nicht mehr möglich mich und alle anderen nicht-Novell (und damit nicht-MS) Kunden rauszuklagen während sie selbst meine Arbeit vertreibt. Daraus resultierend würde es sich für Novell+MS nicht sonderlich lohnen diese Taktik anzuwenden.
Von Adrian Schröter am Mi, 29. November 2006 um 08:55 #
Nein, Novell darf gerade dann deine Software nicht vertreiben, weil durch so eine Klage Novell einräumt, dass weitere Limitierungen ausser der Lizens vorliegen. Also ist die Software nicht mehr unter der GPL vertreibbar. Novell müsste dann dich als Author fragen, ob und unter welcher Lizense die Software noch vertreibbar wäre.
Und auch hierbei spielt es keine Rolle, ob version 2 oder 3 verwendet wird.
Wenn ich meine Software auf GPL3 umstelle, bin ich wenigstens vor Novell beschützt. Immerhin ist es ihnen dann nicht mehr möglich mich und alle anderen nicht-Novell (und damit nicht-MS) Kunden rauszuklagen während sie selbst meine Arbeit vertreibt. Daraus resultierend würde es sich für Novell+MS nicht sonderlich lohnen diese Taktik anzuwenden.
Und auch hierbei spielt es keine Rolle, ob version 2 oder 3 verwendet wird.