Von Kevin Käther am Do, 28. Januar 2010 um 15:47 #
Um genau zu sein, wurde Horst Mahler in drei Scheingerichtsverfahren (Landshut, München und Potsdam) zu insgesamt 11 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Bei seinem Lebensalter ist das lebenslänglich. Eine Prüfung seiner Beweisanträge fand nicht statt.
Um genau zu sein, wurde Horst Mahler in drei Scheingerichtsverfahren (Landshut, München und Potsdam) zu insgesamt 11 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Bei seinem Lebensalter ist das lebenslänglich. Eine Prüfung seiner Beweisanträge fand nicht statt.