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Thema: EUPL immer beliebter

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von jjsa am Di, 31. August 2010 um 11:59 #

Eigenartigerweise wird den Einsatz von Opensource auf den heimische Rechner immer mehr durch die Rechtsprechung verhindert. Wenn in Frankreich eine Rückgabe des vorinstallierten Betriebssystem einen Marktbeherrschenden Hersteller manchmal möglich war, sieht es so aus dass es zukünftig nicht mehr so einfach sein dürfte. In Deutschland dürfte es ohnehin nicht gelingen ein Rückgabe von Windows zu erreichen, dies obwohl die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen im Artikel 5 folgendes beinhaltet:

Sind alle dem Verbraucher in Verträgen unterbreiteten Klauseln oder einige dieser Klauseln schriftlich niedergelegt, so müssen sie stets klar und verständlich abgefasst sein. Bei Zweifeln über die Bedeutung einer Klausel gilt die für den Verbraucher günstigste Auslegung. Diese Auslegungsregel gilt nicht im Rahmen der in Artikel 7 Absatz 2 vorgesehenen Verfahren.

Die Eula fällt eindeutig in der Rublick mißbräuchliche Klauseln.

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    Von o13 am Di, 31. August 2010 um 12:38 #

    Und vergiss nicht den Dauerbrenner SW Patente!

    Wird mal wieder Zeit für eine Spende an Lobbycontrol.

    Der Omega13

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    Von dm am Di, 31. August 2010 um 13:13 #

    Das du die Rückgabe von vorinstallierten Betriebssystemen mit "Eigenartigerweise wird den Einsatz von Opensource auf den heimische Rechner immer mehr durch die Rechtsprechung verhindert." ist unsinnig.

    Ausserdem sehe ich keine Doppelmoral. Die Regierungen sind ein großes Haufen an Menschen, die in jede Richtung ziehen. Das da Widersprüche vorhanden sind, ist normal.

    Und solange die Freiheiten die du anmerkst nicht direkt in der Verfassung verankert sind, sehe ich auch keine baldige Chance auf eine heile OS Welt.

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      Von temporär verwirrter Leser am Di, 31. August 2010 um 21:43 #

      >Das du die Rückgabe von vorinstallierten Betriebssystemen mit "Eigenartigerweise wird den Einsatz von Opensource auf den heimische Rechner immer mehr durch die Rechtsprechung verhindert." ist unsinnig.

      Dieser Satz kein Verb? ;)

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    Von Daneel am Di, 31. August 2010 um 16:37 #

    Was soll die ganze Aufregung. Ich habe bei meinem Notebook XP dabei gehabt --> Mülleimer, ich habe über die Schule Vista geschenkt bekommen --> Mülleimer und bei meinem neuen Rechner war Windows 7 dabei. Ja genau --> Mülleimer. Wenn ich einen PC kaufe, rechne ich sowieso immer ohne OS (ob eines dabei ist oder nicht).

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      Von devent am Di, 31. August 2010 um 16:47 #

      Bezahlt hast du es trotzdem und Microsoft rechnet dich als einen weiteren Kunden. Wenn man die vorinstallierte Software einfach so erstattet bekäme, wenn man der EULA nicht zustimmt, würden vielleicht mehr Computer mit Windows kaufen, es aber wieder zurückgeben. So würden die Händler vielleicht auf die Idee kommen Computer auch ohne System anzubieten (oder die Wahl des Systems dem Kunden zu überlassen).

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        Von jjsa am Di, 31. August 2010 um 18:20 #

        Im übrigens ist es relativ leicht ein Notebook ohne vorinstallierten Windows zu finden. www.gh.de erlaubt es Geräte nach verschiedene Kriterien, unter anderem Betriebssystem zu suchen. Die Suche nach ohne Betriebssystem ergibt einer Teilmenge des Angebots, Linux + FreeDos die weitere Geräte. Auf diese Weise ist zwar das eigentliche Wunschkandidat z. B. Viao 12.1" nicht zu finden aber möglicherweise, wenn Abstriche vorgenommen werden, kann etwas passendes gefunden werden.

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Von Der Frag-würdige am Mi, 1. September 2010 um 08:51 #

In der EUPL wird ausdrücklich GNU/GPL v. 2 als kompatibel genannt. Wer erklärt einem Dummen (mir z .B. ;-) ) wo die Probleme mit v. 3 liegen und welche Auswirkungen das hat? Kann man z. B. eine Doppellizensierung EUPL / GPLv.3 durchführen oder nur mit v.2?

Der Frag-würdige

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    Von Neuer am Mi, 1. September 2010 um 10:29 #

    Eine Dual-License kannst Du immer machen, egal wie inkompatibel es ist.

    Wenn die EUPL ähnlich zur GPLv2 ist, dann ist sie wie diese auch mit der GPLv3 inkompatibel, z.B. wegen den erweiterten Forderungen zu Patenten, die GPLv2 verbietet.

    Wenn man aber GPLv2 oder GPLv3 als Dual-License macht, dann kann sich ein "Angreifer" immer die schwächere Lizenz wählen. Also etwa Dich doch wegen Patenten verklagen, obwohl er Deine Software selbst nutzt(e).

    Generell sehe ich den Bedarf für eine EUPL nicht.

    Gruss,
    Kay

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