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Thema: Obelix gegen Mobilix: Schriftliche Urteilsbegründung

19 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Deever am Di, 30. Juli 2002 um 23:38 #
Was müssen die auch immer meckern?! Solch lächerliche streitereien wegen windows-lindows, nutella-gnutella und auch diese regen mich einfach auf.
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    Von Steffen am Mi, 31. Juli 2002 um 00:28 #
    und nicht zu vergessen KIllustrator ...
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      Von Reiner Schischke am Mi, 31. Juli 2002 um 10:26 #
      KILLUSTRATOR, das ja sogar dreifach kollidiert: mit etlich Holywood "KILL"- und deutschen "LUST"-Filmen. Und dann auch noch "ILLUSTRATOR", wo doch jeder weiss, wie gerne die Amis klagen. Wahrscheinlich war der Name auch nur ein Werbetrick um durch Beklagtwerden beruehmt zu werden. ;-)

      hand, Reiner

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        Von Hagen am Do, 1. August 2002 um 20:53 #
        Adobe hat nach etnsprechenden Protestens aus der Linux-Gemeinde die Klage zurueckgezogen und Ihrerseits behauptet, dass diese Aktion ein Alleingang der mit dem Markenschutz beauftragten Kanzlei gewesen sei. Ich glaube, dass hier der Namenskonflikt leider sogar berechtig angeprangert wurde. Das eigentliche Dumme war nur, dass Adobe (bzw. deren Anwaelte) der Uni Magdeburg mit einer Unterlassungsklage gedroht haben, die die entsprechenden Kosten auf Kai-Uwe Sattler (den vormaligen Entwickler des Programmes) weiterleiten haette muessen, wenn es zum Abstrafung gekommen waere. Kai hatte damals zurecht bemaengelt, dass Adobe nicht einfach vorher mal was gesagt hatte und gleich den juristischen Weg gehen wollte. Nunja, jetzt heisst der KIllustrator halt nicht mehr KIllustrator und Adobe weiss, dass Linux-User auch richtig sauer werden koennen. Mich wuerde aber mal interessieren, ob Adobe den Anwaelten den Ruf-Schaden in Rechnung gestellt hat, den diese durch Ihr uebereiltes Abmahnen hervorgerufen haben :-)
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      Von rattengift am Mi, 31. Juli 2002 um 15:57 #
      war das nicht Krayon, oder gabs bei Killustrator auch so nen fall?
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      Von Dr. Till Jaeger am Mi, 31. Juli 2002 um 16:22 #
      Wer weitere Informationen über Abmahnungen bei freien Projekten haben möchte:
      http://www.ifross.de/ifross_html/art12.html
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Von panzi am Di, 30. Juli 2002 um 23:53 #
Naja, im Endeffekt erfreut sich Mobilix jetzt höherer Bekanntheit! ;)
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    Von Catonga am Mi, 31. Juli 2002 um 03:11 #
    Leider bleibt ein Fader beigeschmack.

    Wenn der Besitzer der Website Mobilix verloren hätte,
    dann hätte er ca. 250000 Dollar an diesen Verlag zahlen müssen. (den genauen Betrag weiß ich nicht, ich geh jetzt mal von 250000 Dollar aus)
    Es ist schon ne Frechheit wie solche großen und aufgeblähten Firmen, wie dieser Verlag über kleinere Personen/Firmen etc. herziehen.
    Manch andere Leute hätten sich durch die bloße Nennung dieser 250000 Dollar einschüchtern lassen und der Verlag hätte ohne Rechststreit gewonnen.
    Das ist das eigentlich traurige, das schon große Firmen mit dem kleinen Mann
    ping pong spielen können.

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Von MaX am Mi, 31. Juli 2002 um 09:38 #
Ihr habt ganz vergessen den Anwalt Obelixfraktion zu nennen. Dies ist nämlich unser aller Freund Freiher Günter von Gravenreut.
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    Von Timo am Mi, 31. Juli 2002 um 09:49 #
    Ich wunder mich ja immernoch, daß der noch im Geschäft ist.
    War der nicht schon Anno 1988 von der etwas älteren Sorte?
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      Von pauls am Mi, 31. Juli 2002 um 12:01 #
      Ich glaube die Halbwertszeit von Juristen ist nicht ganz so schlecht wie die von Informatikern... ;-)

      bis denne

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      Von jensemann am Mi, 31. Juli 2002 um 12:05 #
      Unkraut vergeht nicht, sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein ;-) (ich schätze den krigt man nur mit nem Pflock kaputt *g*)
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        Von bAZiK am Mi, 31. Juli 2002 um 12:55 #
        Gute Idee! Am besten noch lauter böse Wörter reinsitzen... "Explorer", "MobiliX" usw..
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    Von Alex am Mi, 31. Juli 2002 um 15:47 #
    Bitte verifizieren!

    Anscheinend vertitt Herr von Gravenreut in diesem Fall nicht die Klägerin.
    (Obwohl es gepasst hätte)

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      Von Dr. Till Jaeger am Mi, 31. Juli 2002 um 16:18 #
      Der Kollege Gravenreuth hat die Klägerin nicht vertreten, sondern seine ehemalige Kanzlei, für die Herr Gravenreuth aber die Marke Obelix angemeldet hat. Herr Gravenreuth war aber in der mündlichen Verhandlung anwesend, um vergeblich die Daumen zu drücken...

      Dr. Till Jaeger
      Rechtsanwalt

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Von Hans am Mi, 31. Juli 2002 um 18:35 #
Wer Werner Heuser kennenlernen will, wird übrigens auf den Linux Infotagen 2002 in Berlin (http://www.linuxinfotage.de) am 28. und 29. September Gelegenheit haben. Dort wird er offenbar einen Vortag über den Zaurus halten.
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