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Thema: Obelix gegen Mobilix: Schriftliche Urteilsbegründung

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Von Dr. Till Jaeger am Mi, 31. Juli 2002 um 16:18 #
Der Kollege Gravenreuth hat die Klägerin nicht vertreten, sondern seine ehemalige Kanzlei, für die Herr Gravenreuth aber die Marke Obelix angemeldet hat. Herr Gravenreuth war aber in der mündlichen Verhandlung anwesend, um vergeblich die Daumen zu drücken...

Dr. Till Jaeger
Rechtsanwalt

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