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Fr, 22. November 2002, 18:06

Gemeinschaft

MobiliX: Oberlandesgericht sieht Verwechslungsgefahr

In der gestrigen mündlichen Verhandlung hat das Oberlandesgericht München eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken Obelix und MobiliX bejaht.

Die klanglichen Ähnlichkeiten seien nach Auffassung der Richter so groß, dass ein »Normaluser« beim Wort MobiliX gleich an Obelix denken müsse. Ob diese Tatsache auch für IT-Fachleute gelte, ließ allerdings ließ das Gericht offen. Von der Beantwortung dieser Frage hängt ab, ob der Beklagte seinen Unternehmensnamen (im Gegensatz zu seiner Marke) behalten darf. Auch gab das Gericht noch keine abschließende Stellungnahme ab, ob auch Auskunfts- und Schadensersatzansprueche gegeben sind. Das Urteil wird am 19.12. verkündet. Eine genaue Analyse wird erst dann möglich sein, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen.

Ob die Entscheidung des OLG Muenchen Bestand haben wird, ist offen. Die Anwälte des Beklagten, Jaschinski Biere Brexl - JBB, prüfen nach Aussagen von Werner Heuser die Möglichkeit der Revision. Unklar ist zurzeit noch, ob das OLG die Revision zulassen wird.

Im Herbst 2001 hatte Les Edition Albert René, als Inhaber der Markenrechte für Obelix, Werner Heuser verklagt. Dieser ist der Autor der bekannten Website MobiliX. Auf diesen Seiten gibt es Informationen zu UniX auf mobilen Computern. Daher waehlte Werner Heuser nach eigenen Aussagen einen Unternehmensnamen und eine Domainbezeichnung, welche den Unternehmensgegenstand durch die Wortbestandteile: "mobil" und "ix" zum Ausdruck bringen. Anschließend meldete er auch eine Marke "MobiliX" für die Bereiche Software, Hardware und Telekommunikation an. Nach Auffassung der Klägerin lehnte er sich dabei klanglich stark an ihre berühmte Marke Obelix an, um deren Berühmtheit für sich auszunutzen. Diese Argumentation wurde jedoch vom OLG München verworfen, da die Marke Obelix im Gegensatz zur gleichnamigen Comicfigur nicht berühmt ist. Allerdings sah das Berufungsgericht - im Gegensatz noch zum Landgericht - die bereits genannte Verwechslungsgefahr.

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