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Fr, 1. November 2002, 15:07

Die Gallier gegen Rest der Welt - Die Fortsetzung

Schnell hat das OLG München den Termin für die erste mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren »Obelix gegen MobiliX« festgelegt - Die Verhandlung vor dem OLG findet bereits am 21.11 2002 statt.

Durch Schriftsatz vom 26. September 2002 hatte die Klägerin, Les Edition Albert Réné, die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des LG Muenchen begründet. Nun liegt auch die Berufungserwiderung der Kanzlei Jaschinski Biere Brexl.

Die erste Instanz musste wegen der Höhe des Streitwertes von 250.000 Euro bereits beim Landgericht München verhandelt werden. Dieses Gericht hatte am 12. Juni 2002 den Rechtsstreit zugunsten der Marke "MobiliX" entschieden. Die Marke setzt sich aus dem Wort "Mobil" und der Abkürzung "iX" zusammen. "iX" ist eine weit verbreitete Abkürzung für UniX. Gerade im Open-Source-Bereich ist die Endung "iX" zur Kennzeichens von Produkten weit verbreitet. Der Klägerin ist es nach Aussage von Werner Hauser bereits gelungen, zwei IT-Unternehmen (SkrobeliX, jetzt Skroblin und Masterix) zur Aufgabe ihrer Namen zu drängen.

Werner Heuser, der Inhaber von MobiliX, ist zuversichtlich, diesem Schauspiel ein Ende setzen zu können. Ob die Entscheidung des OLG München dazu ausreicht, ist jedoch fraglich: Die Klägerin hat bereits jetzt die Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragt.

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