Abmahnungen wegen Störhaftung sind Realität, dazu gibt es hunderte Berichte in Foren und Newsseiten wie Heise. Es gibt auf Basis der Störhaftung auch Urteile. I2P ist bisher wohl noch nicht dabei, wohl aber eher wegen der geringen Bedeutung, nicht weil es durch sein Prinzip davor schützt.
Nebenher widerspricht er sich nicht, ich sehe auch nicht wie du darauf kommst. Das jemand durch das Prinzip von I2P nicht verhindern kann, das er zum Störer wird, ist kein Problem des Gesetzgebers, der dann schlicht sagt: Nutzen sie es halt nicht.
Oder anders gesagt: Wer I2P nutzt, nimmt das Risiko billigend in Kauf.
"Soso...."
Abmahnungen wegen Störhaftung sind Realität, dazu gibt es hunderte Berichte in Foren und Newsseiten wie Heise.
Es gibt auf Basis der Störhaftung auch Urteile.
I2P ist bisher wohl noch nicht dabei, wohl aber eher wegen der geringen Bedeutung, nicht weil es durch sein Prinzip davor schützt.
Nebenher widerspricht er sich nicht, ich sehe auch nicht wie du darauf kommst. Das jemand durch das Prinzip von I2P nicht verhindern kann, das er zum Störer wird, ist kein Problem des Gesetzgebers, der dann schlicht sagt: Nutzen sie es halt nicht.
Oder anders gesagt: Wer I2P nutzt, nimmt das Risiko billigend in Kauf.