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Thema: I2P – Ein anynomes P2P-Netzwerk

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Von Anonymous am Sa, 25. Mai 2013 um 14:49 #

Das ist dem Gesetzgeber egal. Wenn du etwas weiterleitest, von dem du nicht wissen kannst was es ist, hast du diese Unwissenheit eben billigend in Kauf genommen, und damit einen Urheberrechtsverstoß bewusst riskiert.

Unwissenheit (Dummheit) schützt vor Strafe nicht!
Ist doch ein fester Bestandteil des deutschen Strafrechts bzw. in der Gesetzgebung. Und das ist auch gut so! :up:

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