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Thema: I2P – Ein anynomes P2P-Netzwerk

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Von LH_ am Sa, 25. Mai 2013 um 19:46 #

Und nur um der Frage vorzubeugen:
- Ja, die Firmen dürfen diese Anfragen stellen, die Rechteinhaber haben sie damit beauftragt, DIE dürfen die Daten haben
- Nein, auch wenn diese Firmen es sind, die aktiv nach den Daten fragen, man hat trotzdem nicht das recht sie zu verteilen, da man ja gar nicht wissen kann das die Empfänger eine Lizenz haben. Hier wird unterstellt, das man davon ausgeht das der Empfänger KEINE Berechtigung hat. Da man selbst aber auch kein Recht hat die Daten zu verteilen, gilt es als Verboten.

Auch bevor das Argument kommt: Das sind Privatfirmen, in einigen staaten geltende Gesetze, die der Polizei verbietet solche Fallen zu stellen, gelten für die Firmen nicht.

Und ja, das die Firmen im Ausland sitzen (zum Teil) ist irrelevant, da die "Verletzer" in Deutschland sitzen.
Die Firmen sind nur Helfer in der Kette, Deutsches recht gilt weil die Verletzter (also der Nutzer der Software) wie auch die Rechteinhaber (für diesen User) in Deutschland sitzen.

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    Von SeriasFreak am Sa, 25. Mai 2013 um 22:16 #

    Dann sehe ich RetroShare als letzte Möglichkeit hier in Deutschland relativ sicher und ohne VPN Provider über das Internet Dateien zu tauschen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass man einen Maulwurf nicht als Freund annehmen sollte.
    Wenn ich es richtig verstehe, ist bei RetroShare jeder Benutzer für seine eigene Sicherheit verantwortlich.
    Sollte also jemand einen Anwalt bei Retroshare als Freund haben, kann der Anwalt nur diesen einen Abmahnen. nicht aber deren Freunde, da zu diesen keine direkte Verbindung besteht oder wie?

    Kennt ihr vielleicht Seiten, wo man sich bei anderen RetroShare Benutzer per Einladung und Bewerbung wie bei einen geschlossenen Bittorrent AntiLeech Tracker anschließen kann?

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