Von Jochen Schmitt am Mo, 25. September 2006 um 17:31 #
Ja, gerade das ist doch das Problem. Als Urheber möchte man doch die Kontrolle darüber haben unter welche Bedingungen Software weitergegeben wird. Gerade diese Kontrolle wird doch durch diesen Zusatz untergraben, da hierdurch jedes abgeleitete Werk unter die GPLv3 relizensiert werden kann ohne das der Urheber hierzu explizit seine Genehmingung geben muss.
mfg: Jochen Schmitt