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Thema: Pro-Linux: GPL: Marktdurchdringung ist kein Wert an sich

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Von Alex am Mo, 30. Oktober 2006 um 17:31 #
Viel zu oft haben Entwickler und Juristen versucht, die GPL auszulegen... ohne Erfolg, da die einen von der rechtlichen und die anderen von dere technischen Seite zu wenig Ahnung haben.

Wer etwas widerrechtlich nimmt, ist möglicherweise ein Dieb. Vielleicht aber auch jemand, der etwas unterschlägt oder veruntreut. Möglicherweise aber auch ein korrupter Beamter, der Bestechungsgelder nimmt (denn auch das ist widerrechtlich).

"Dieb" darf nur genannt werden, wer in Zueignungsabsicht ohne Rechtfertigung eine Sache (ganz deutlich, für Daten und virtuelle Güter gibt es andere Paragraphen) einem anderen wegnimmt.

Bei Lizenzen geht es nicht um Zueignung, sondern um Verletzung des Urheberrechts, was wesentlich komplizierter ist. Alles, was ein Mensch kreativ erschafft (man könnte hier über die Grenze von Schöpfung zu Herstellung diskutieren), steht unter dem Urheberrecht, d.h. der Schöpfer der Sache kann über deren Verwendung, Vervielfältigung, etc. entscheiden. Wenn es dabei bleibt, darf niemand das Geschaffene verwenden.

Lizenzen wie BSD und GPL oder sogar die berüchtigte EULA sind allgemeine Zusagen, das Geschaffene unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Die Bedingungen mögen sich unterscheiden, der Effekt des Verstoßes gegen die Lizenz bleibt der Gleiche - die Lizenzvereinbarung bleibt unerfüllt und die Situation wird die in Klauen des vormaligen Urheberrechts zurückgestoßen, mit dem Ergebnis, dass der Nutzer nun nur noch ein Nutzungsrecht hat, wenn der Schöpfer es ihm ausdrücklich zubilligt.

Und was letztlich zählt, ist - egal ob man die GPL versteht oder gelesen hat, man kann sie verwenden oder es bleiben lassen. Und das ist wahre Freiheit.

Alex
http://www.it-rfc.de

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