Login
Newsletter
Werbung

Thema: Q***e 3 ist ab sofort indiziert

1 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
0
Von Demon am Fr, 14. Januar 2000 um 10:07 #
Hallo Mosh...

Und schon weider muss ich Dir leider wiedersprechen... :-(
Ausnahmerweise liegst Du mit Deiner Aussage falsch:
Hier der Gesetzestext:
"Ist eine Schrift in die Liste der jugendgefaehrdenden Schriften aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden, unterliegt sie bestimmten Abgabe-, Praesentations-, Verbreitungs- und Werbebeschraenkungen. Diese Beschraenkungen sind in den Paragraphen 3 - 5 des Gesetzes ueber die Verbreitung jugendgefaehrdender Schriften im einzelnen aufgefuehrt. Ein Verstoss gegen die Vorschriften wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 21 GjS)."

Hier ein Auszug aus der Seite des Bundesministeriums fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
"Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefaehrdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung)."
Nachzulesen ueber :
http://www.bmfsfj.de/bpjs/zensur/zensur2.htm

Gruss

DEMON

[
| Versenden | Drucken ]
Pro-Linux
Pro-Linux @Facebook
Neue Nachrichten
Werbung