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Thema: Pro-Linux: Bundesverfassungsgericht und der Hackerparagraph §202

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Mind am Do, 9. Juli 2009 um 20:20 #

>Dann liegt es vielleicht genau an der von Dir beschriebenen "Philosophie":
Die Vortragenden haben wohl Angst, dass ihr Publikum durch solche Begrifflichkeiten zu sehr verwirrt wird.

Es hat nichts mit Angst zu tun, sondern damit, das Hacker mittlerweile nicht nur von der Bildzeitung, sondern auch in Expertenkreisen alltäglich genutzt wird.

>Die Frage ist dann nur, ob diese Angst auch nur auf die beiden Begriffe "Hacker" und "Cracker" beschränkt bleibt.

Es hat nichts mit Angst zu tun, sondern mit dem verstehen das Hacker im Bereich der Sicherheit einfach als "Typ, der illegal in Netze eindringt" genutzt wird. Es gibt keinerlei Verständnisgewinn, wenn man den Term Cracker statt dessen nutzt. Der einzige Grund das zu machen, ist das man gerne Hacker als Term nutzen würde, für Leute die "Spaß am Gerät" haben.

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    Von fuffy am Sa, 11. Juli 2009 um 14:46 #
    Wie würdest du denn Mitglieder des CCC mit einem Wort beschreiben, das man ohne weitergehende Erklärungen versteht und keine negativen Konnotationen besitzt?
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