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Thema: LGPL-Verletzung führt zum Schadensersatzanspruch

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Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von Brian am Fr, 11. Februar 2011 um 13:17 #

Haben die denn FreeadhocUD verändert und die Änderungen nicht zurückgegeben?
Oder wo ist das Problem? Haben die etwa statisch gelinkt? Dynamische Linkung dürfte ja kein Problem sein?

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    Von Der_Andi am Fr, 11. Februar 2011 um 14:06 #

    Steht alles sogar ziemlich klar drin: Bei der Auslieferung von LGPL-Bibliotheken MUSS auch der Quellcode mitgeliefert werden und der Autor genannt werden. Siehe dazu LGPL §5a und §5b.

    Die LGPL unterscheidet sich hier nicht von der GPL. Im Gegensatz zur GPL dürfen aber die Programme, welche LGPL-Bibliotheken nutzen, ihre eigene Lizenz behalten. Diese kann auch kommerziell sein. Wird aber eine LGPL-lizenzierte Software fest in ein anderes Programm eingebunden (was hier nicht der Fall war), muss auch das Programm unter der LGPL oder einer kompatiblen Lizenz stehen.

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      Von Johann am Fr, 11. Februar 2011 um 16:27 #

      was heißt 'fest eingebunden'?

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        Von Roadrunner0815 am Sa, 12. Februar 2011 um 16:18 #

        statisch gelinkt - heisst fest eingebunden.

        Steht auch - etwas andes - in der LGPL.

        §5 geht darauf ein und erlaeutert den Unterschied zwischen
        'nur nutzen' und 'nutzen und erweitern'.

        Rein sprachlich finde ich das auch nicht ganz einwandfrei, aber mehrere Foren im Internet haben sich damit auch schon beschaeftigt.
        (Und irgendwie haben da alle die selbe Meinung)

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          Von Johann am So, 13. Februar 2011 um 14:12 #

          ich habe das 'stastisch gelinkt' vermutet, war aber nicht sicher. Ich fragte wegen der 'Notwendigkeit', die eigene Software auch unter LGPL stellen zu müssen, falls eben statisch gelinkt wird.
          Ich glaube, zumindest bei der LGPL v.2 war es doch so, dass man dem Anwender die Möglichkeit einräumen musste, dass er die Software auch mit einer neuen Version von LGPL Software nutzen kann. Dazu reicht es auch, dass der Anwender von der nicht-LGPL Software den Objektcode bekommt und er kann dann diese Objektadteien selber mit der neuen Version von der LGPL Software linken.

          Ist es jetz anders?

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      Von krake am Fr, 11. Februar 2011 um 17:15 #

      Bei der Auslieferung von LGPL-Bibliotheken MUSS auch der Quellcode mitgeliefert werden...

      Reicht nicht auch wie bei der GPL dass ein schriftliches Angebot beiliegt, den Quellcode auf Anfrage zu bekommen?

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    Von Felix Schwarz am Fr, 11. Februar 2011 um 21:12 #

    Lest doch einfach das verlinkte Urteil:

    1. Die LGPL-Software wurde auf der CD (in Binärform?) mitgeliefert, jedoch nirgendwo im eigentlichen Programm verwendet.
    2. Es wurden die Bedingungen der LGPL bez. FreeadhocUD nicht eingehalten, es wurde also weder der Quellcode mitgeliefert, noch ein entspr. Angebot zur Lieferung desselben abgegeben und der Autor wurde auch nicht genannt.

    Weil in der Unterlassungserklärung aber ein Rückruf der ausgelieferten Software nicht vereinbart war, ist der verlangte Schadenersatz hinfällig. Der letzte sich für mich wie ein Anwaltsfehler, das hätte er eigentlich erkennen müssen.

    Ansonsten hat aber "Buhl Data Service GmbH" inhaltlich auf voller Linie verloren.

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Von _Michael_ am Fr, 11. Februar 2011 um 13:19 #

Hab ich das richtig verstanden, dass man bei Programmen, die man gegen LGPL-Libs gelinkt hat, der Code der Lib mitliefern muss? Der Code der Applikation muss ja IMO nicht mitgeliefert werden (das wäre dann ja eher GPL). Muss ich den Code der Lib auch dann liefern, falls ich die Lib unverändert genutzt habe?

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    Von 1234 am Fr, 11. Februar 2011 um 13:30 #

    Ich glaube das Problem war nicht, dass man den Code nicht mitgeliefert hat sondern das der Verweis auf die Quelle und den Autor gefehlt hat.

    Der Artikel ist aber nicht sehr eindeutig formuliert...

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    Von akf am Sa, 12. Februar 2011 um 12:43 #

    Muss ich den Code der Lib auch dann liefern, falls ich die Lib unverändert genutzt habe?

    Ja.

    §4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung von ihr, gemäß Paragraph 2) in Objektcode-Form oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben, sofern Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quelltext beifügen, der unter den Bedingungen der obigen Paragraphen 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben werden muß, das üblicherweise zum Austausch von Software benutzt wird.

    http://www.gnu.de/documents/lgpl-2.1.de.html

    Details sind in §6.

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Von Baldrian am Fr, 11. Februar 2011 um 21:22 #

Ansich läst sich da sicherlich so einiges abräumen.

NAS Geräte , Router , Media Player / Streamer ..... alles voller Linux, OpenSource usw. Und wer stellt schon den Quell Code ins Netz?

Offiziel wollen die meisten Hersteller ja noch nicht mal zugeben das oft Linux Lösungen auf den Geräten laufen. Wird meist in keiner Producktbeschreibung erwähnt.

- Und eigentlich ist das ziemlich dumm. Nicht nur das die Unternehmen sich schlechte Presse mit GPL Verstößen einhandeln, sondern ansich versäumen sie es, das beste feature zu vermarkten.

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    Von glasen am Fr, 11. Februar 2011 um 21:45 #

    Sprichst du da aus eigener Erfahrung oder wolltest du einfach mal alle Hersteller über einen Kamm scheren?

    Hier mal eine kleine Liste von Herstellern, welche die GPL einhalten (Persönliche Erfahrung) :


    • AVM (alle FritzBox-Router)

    • Telekom (Mehrzahl der Speedport-Router)

    • Western Digital (WD TV)

    • LG (Diverse Fernseher)

    Die Liste ließe sich jetzt endlos fortführen. Es gibt da draußen einige schwarze Schafe, die Mehrzahl der Hersteller ist sich aber ihrer Rechte und Pflichten bewusst. In der Regel liegt sogar eine gedruckte Form der GPL den Geräten bei (Sei es als einzelner Zettel oder am Ende des Handbuches).

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      Von yxcvbnm am Fr, 11. Februar 2011 um 22:54 #

      Telekom kann ich bestätigen.
      Für meinen betagten DSL-Router Eumex 300 IP gibt es den Sourcecode der verwendeten freien GPL-Software direkt zum Download:
      http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3388/FAQ/theme-71990825/Geraete-und-Zubehoer/theme-2001020/Telefonanlagen/theme-2000562/Eumex-Serie/theme-59698728/Eumex-3.../theme-143736811/Eumex-300IP
      Das ist vorbildlich.

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        Von kjk am Sa, 12. Februar 2011 um 10:04 #

        Ähm, die Telekom kauft die Router ja sowieso nur zu und lässt halt ein anderes Gehäuse drum herum bauen. Vermutlich kannst du am Quellcode erkennen, wer der eigentliche Hersteller ist.

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      Von Baldrian am Sa, 12. Februar 2011 um 11:12 #

      Klar gibt es auch hersteller die sie einhalten.
      Die Frage ist aber oft wie und in welchem Umfang.

      Für neu Produckte gibt es nur sehr selten den Quellcode.
      Oft werden die Käufer über eins, zwei Jahre hinweg erstmal vertröstet und hingehalten.

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      Von 1ras am So, 13. Februar 2011 um 02:45 #

      Es gibt da draußen einige schwarze Schafe, die Mehrzahl der Hersteller ist sich aber ihrer Rechte und Pflichten bewusst.

      Deine Einschätzung ist leider viel zu optimistisch. Nur wenige Hersteller erfüllen die Bedingungen der FOSS-Lizenzen. Einige veröffentlichen "irgend etwas" und glauben damit ihre Schuldigkeit getan zu haben. Die meisten machen überhaupt nichts, bevor sie nicht verklagt werden. So meine Einschätzung.

      Es gibt beispielsweise für die GPL eine FAQ mit zahlreichen Erläuterungen. Z.B. muss ein Hersteller welcher GPL-Quellcode verwendet den Nutzer darüber informieren und ihn über seine Rechte aufklären.

      Da sie hier in der Diskussion bereits erwähnt wurde und ich zufällig auch eine im Einsatz habe, nehmen wir als nicht repräsentatives Beispiel die Eumex 300IP, so wie sie von der Telekom ausgeliefert wurde. Darauf kommt GPL-Quellcode zum Einsatz. Der Nutzer erfährt davon jedoch nichts. In der Bedienungsanleitung und auf der beigelegten CD wird der Nutzer nicht über seine Rechte informiert, weder die Lizenz noch der Lizenztext wird erwähnt.

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Von Neuer_ohne_Login am Sa, 12. Februar 2011 um 13:53 #

Der Titel ist eine Selbstverständlichkeit, ich verstehe überhaupt nicht, was daran eine News wäre.

Wer Copyright verletzt, muss für den Schaden gerade stehen. Wer die Lizenz nicht einhält, verliert bei der GPL-Familie von Lizenzen automatisch alle Rechte.

Es wäre eine News, wenn eine Verletzung nicht zu Schadensanspruch führte. Wenn die Bibliothek technisch oder inhaltlich unbenutzt ist, dann wäre es allerdings News, wenn daraus ein großer Schaden entstanden wäre.

Die Aussagen des Anwaltes sind Unsinn. Natürlich bleibt man nicht auf Gerichtskosten sitzen, wenn man im Recht ist. Und der Autor eines Quellcodes hat eine verdammt gute Position in praktisch jedem Rechtssystem der Welt. Und wenn er (L)GPL gewählt hat, profitiert er noch davon, dass diese schon viele Male gehalten hat.

Gruss,
Kay

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    Von Roadrunner0815 am Sa, 12. Februar 2011 um 16:14 #

    GPL hat gehalten - LGPL wurde bisher noch nicht "verteidigt"
    und das finde ich mal wirklich gut; weil damit auch die LGPL
    vor Gericht anerkannt wurde; da das explizit noch fehlte.

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Von Meckerer am Di, 15. Februar 2011 um 09:14 #

"Wie einem Teilurteil der 8. Zivilkammer des Gerichts entnommen werden kann, hat das Gericht die Ansprüche der klagenden Adhoc Dataservice auf Auskunft und Ausgleichszahlungen zuerkannt."

Das ist so falsch. Bis jetzt wurde die Beklagte nur verurteilt der Klägerin Auskunft zu erteilen.
Ein Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzurückrufens der Software wurde abgelehnt.

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