Und wenn das Gericht die LGPL für ungültig erklärt hätte wäre es auf das gleiche Ergebnis rausgelaufen. Dann hätte nämlich der Urheber eine Urheberrechtsverletzung einklagen können, und ZUSÄTZLICH hätte der Lizenznehmer gar keine gültige Lizenz für einen Teil seiner Verkauften Software gehabt.
Und wenn das Gericht die LGPL für ungültig erklärt hätte wäre es auf das gleiche Ergebnis rausgelaufen. Dann hätte nämlich der Urheber eine Urheberrechtsverletzung einklagen können, und ZUSÄTZLICH hätte der Lizenznehmer gar keine gültige Lizenz für einen Teil seiner Verkauften Software gehabt.
Talk about Raubkopie.