Allerdings sind Unternehmen, die eine solche Binsenweisheit zur Grundlage ihres 'Geschäftserfolges' machen, sehr zu bedauern. Jedes Unternehmen unterliegt den Gesetzten der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, und die besagen nicht, daß der sog. 'worst case' *nicht* eintreten kann. Flatrate-Anbieter sollten sich *vor* der Einführung eines solchen Tarifs Gedanken machen, ob sie in der Lage sind die vertraglich zugesicherten Eigenschaften (dazu zählt insbesondere 24h/Tag online) zu erfüllen.
Allerdings sind Unternehmen, die eine solche Binsenweisheit zur Grundlage ihres 'Geschäftserfolges' machen, sehr zu bedauern. Jedes Unternehmen unterliegt den Gesetzten der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, und die besagen nicht, daß der sog. 'worst case' *nicht* eintreten kann.
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