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Thema: Singa wird Toplevel-Projekt der Apache Software Foundation

19 Kommentar(e) || Alle anzeigen ||  RSS
Kommentare von Lesern spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.
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Von klopskind am Mi, 6. November 2019 um 10:18 #

1. Ob im besagten Fall die Rechtssprechung der BRD involviert gewesen war, weiß ich leider nicht. Das sollte man zunächst klären, bevor man der BRD die Rechtsstaatlichkeit komplett abspricht.

2. Auch wenn die BRD bis heute genügend rechtsstaatliche Kritik verdient, die "Rechtssaatlichkeit" Singapurs ist auch nicht gerade die Beste:
So gibt es harte Körperstrafen samt Todesstrafe für Tatbestände, die in der BRD teilweise nur einer Ordnungswidrig gleichkämen, siehe hier und da.

Mit Verlaub, aber das beißt sich u.A. mit der Menschenrechtscharta der UN (z.B. dem sogenannten Recht auf Leben).

Ups, Singapur hat den ICCPR weder ratifiziert, noch ist es Teilnehmer des Vertrags, siehe hier. Analoges gilt für das Protokoll zur Abschaffung der Todesstrafe.

Das ist eigentlich ganz schön beschämend für ein so wohlhabendes Land auf dem neunten Platz der Liste der Länder mit dem höchsten HDI.

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    Von Cecil Rhodes am Mi, 6. November 2019 um 11:13 #

    2. Auch wenn die BRD bis heute genügend rechtsstaatliche Kritik verdient, die "Rechtssaatlichkeit" Singapurs ist auch nicht gerade die Beste:
    So gibt es harte Körperstrafen samt Todesstrafe für Tatbestände, die in der BRD teilweise nur einer Ordnungswidrig gleichkämen, siehe hier und da.

    Der Rest der Welt muss sich an der "Rechtsstaatlichkeit" der BRD messen? Geht's auch ein bisschen weniger überheblich? Die Kolonialzeit Singapores ist gottseidank vorbei, auch wenn das Typen wie Du zu bedauern scheinen.

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      Von _sven am Mi, 6. November 2019 um 11:23 #

      Dummschwätzer. Vergleiche der Rechtssitutation sind völlig legitim, das hat nicht mit "An der BRD messen" zu tun.

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        Von Cecil Rhodes am Mi, 6. November 2019 um 11:38 #

        Das hat natürlich ein Wichtigtuer aus Deutschland zu beurteilen?

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          Von klopskind am Mi, 6. November 2019 um 13:29 #

          1. Ihr Vorkommentar hat den Inhalt meines Kommentars interpretiert und bewertet. Jeder darf einen Text interpretieren, bewerten und die resultierende Bewertung frei äußern. Sind wir uns da einig?

          2. Nach der Bewertung hält der/die Verfasser/-in Ihres Vorkommentars den objektiven Vergleich zweier Rechtssysteme, u.A. die Singapurs und der BRD, auf der Grundlage von Fakten für legitim.

          3. Da Sie das offensichtlich nicht für legitim halten, hätte ich erwartet, dass Sie dem mit sachlichen Argumenten widersprochen hätten. Ihre Entgegnung ist jedoch inhaltsleer.

          4. Stattdessen bauen Sie ein kleines aber feines argumentum ad hominem mit in Ihren Kommentar ein ("Wichtigtuer"). Ihre Entgegnung ist also nicht nur inhaltsleer, sondern disqualifizierend provokant.

          5. Die Punkt 3 und 4 stellen gute Indizien für Trolle dar.

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          Von _sven am Mi, 6. November 2019 um 13:30 #

          und was legitimiert dich, zu entscheiden, daß es nicht erlaubt ist?

          Wie gesagt: Dummschwätzer.

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            Von Cecil Rhodes am Mi, 6. November 2019 um 19:33 #

            Wer sagte das Vergleiche nicht erlaubt sind? Auch wenn Singapore einen Dreck auf solche Vergleiche gibt: Stockhiebe für zwei deutsche Sprayer in Singapur

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              Von klopskind am Mi, 6. November 2019 um 20:35 #

              Wer sagte das Vergleiche nicht erlaubt sind?
              meine Rede...

              Auch wenn Singapore einen Dreck auf solche Vergleiche gibt: [...]
              "Geht's auch ein bisschen weniger überheblich?" :P

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                Von Cecil Rhodes am Mi, 6. November 2019 um 21:44 #

                Auch wenn Singapore einen Dreck auf solche Vergleiche gibt: [...]

                Deine Verkürzung des Zitats verändert dessen Sinn. Offensichtlich hast du das zitieren bei BRD-Politikern mit Doktortitel (Guttenberg, Schavan, Koch-Merin) gelernt? ;)

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                  Von klopskind am Do, 7. November 2019 um 09:45 #

                  1. Das Zitat enthält eine wissenschaftlich übliche, explizite Markierung der Auslassung/Kürzung des Originals. Diese Markierung steht hinter einem Doppelpunkt, dass die Aussage vor dem Doppelpunkt exemplarisch unterstreicht.

                  2. Hätte ich an dieser Stelle das vollständige Zitat verwendet, würde das die angedeutete Überheblichkeit der resultierenden Aussage nicht wesentlich mindern, siehe auch Punkt 1. Da es mir nur um einen expliziten Hinweis auf diese Überheblichkeit ging, welche im Übrigen die Widersprüchlichkeit und den Irrsinn der Gesamtheit Ihrer Kommentare widerspiegelt, kann der hierfür unwesentliche Rest beim Zitieren demnach ausgelassen werden. Das ist anerkannter Usus.

                  3. Der Unterschied des Zitierstils der erwähnten Personen zu meinem ist folgender: Bei meinen Zitaten ist klar, dass es welche sind bzw. von wem diese stammen. Bei den erwähnten Personen ist das jedoch nicht der Fall (gewesen).

                  Demnach kann ich mir deren Zitierstil nicht angeeignet haben. Und lernen konnte ich von diesen Personen bisher leider nichts; jedenfalls könnte ich nicht behaupten, dass davon etwas bei mir hängen geblieben wäre. Allerdings ergaben sich hierfür auch keine entsprechende Möglichkeiten; nicht zuletzt, da ich solcherlei nie angestrebt habe.

                  4. "Offensichtlich" ist daher gar nichts, außer vielleicht der von Ihnen erweckte Eindruck eines Trolls.

                  5. Nebenbei sind die werten Damen und Herren inzwischen ohne Doktortitel. Dieser wurde ihnen im Zuge der jeweiligen Plagiatsaffäre aberkannt - zu Recht.

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      Von klopskind am Mi, 6. November 2019 um 13:09 #

      Der Rest der Welt muss sich an der "Rechtsstaatlichkeit" der BRD messen?
      Darf ich an meine Vorposter abgeben? Die haben mit diesem Vergleich begonnen, nicht ich.

      Geht's auch ein bisschen weniger überheblich?
      Sicherlich... Aber was genau ist an meiner Darstellung der Fakten denn so "überheblich"?

      Die Kolonialzeit Singapores ist gottseidank vorbei, [...]
      Korrekt und Zustimmung! Sie suggerieren hier, dass ich das Gegenteil behauptet hätte. Wo genau ist das der Fall? Oder möchten Sie mir lediglich Worte in den Mund legen, die ich nicht geäußert habe, um mir dann einen Strick daraus drehen zu können? Genau diesen Eindruck erweckt Ihre Kommentar nämlich. Ist das der Versuch eines 'strawman'-Arguments?

      [...] auch wenn das Typen wie Du zu bedauern scheinen.
      Die Betonung liegt auf "scheinen", Sie sagen es! Es ist mehr Schein als Sein. Oder an welcher Stelle bedauere ich, dass die Kolonialzeit Singapurs vorbei ist?

      Übrigens bestätigt dieser Nebensatz meine Vermutungen Ihres Motivs für ein 'strawman', siehe oben.

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        Von Cecil Rhodes am Mi, 6. November 2019 um 13:24 #

        Darf ich an meine Vorposter abgeben? Die haben mit diesem Vergleich begonnen, nicht ich.

        Von klopskind am Mi, 6. November 2019 um 10:18

        ...die "Rechtssaatlichkeit" Singapurs ist auch nicht gerade die Beste:...

        Schon vergessen was Sie vor 3,5h gesagt haben?

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          Von klopskind am Mi, 6. November 2019 um 13:47 #

          1. Ich verweise explizit auf meinen Vorkommentar von doe, um abschließend zu belegen, dass ich nicht damit begonnen habe, diesen Vergleich zu führen.

          2. Ich kann nicht nachvollziehen, wie aus Ihrer selektiven Zitierung folgen würde, dass ich die Kolonialzeit Singapurs bzw. deren Ende leugnen würde oder sich der Rest der Welt an der "Rechtsstaatlichkeit" der BRD messen müsste. Genau das haben Sie mir mit Ihrem suggestiven Kommentar jedoch unterstellt.

          Das vollständigere Zitat lautet übrigens:

          Auch wenn die BRD bis heute genügend rechtsstaatliche Kritik verdient, die "Rechtssaatlichkeit" Singapurs ist auch nicht gerade die Beste: [...]
          Ein Schelm, wer Böses in Anbetracht der Selektivität Ihres Zitierungsstils denkt.

          3. In diesem Sinne muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich nicht vergessen habe, was ich vor inzwischen tatsächlich dreieinhalb Stunden gesagtgeschrieben habe.

          4. Umkehrschluss: Wollen Sie mit Ihren Aussagen andeuten, dass die "Rechtssaatlichkeit" Singapurs die Beste wäre?

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    Von Cecil Rhodes am Mi, 6. November 2019 um 14:32 #

    2. Auch wenn die BRD bis heute genügend rechtsstaatliche Kritik verdient, die "Rechtssaatlichkeit" Singapurs ist auch nicht gerade die Beste:
    So gibt es harte Körperstrafen samt Todesstrafe für Tatbestände, die in der BRD teilweise nur einer Ordnungswidrig gleichkämen, siehe hier und da.

    Was in der BRD nur eine Ordnungsstrafe ist, interessiert die Singaporeaner einen feuchten Kericht. Die "BRD" ist nicht maßgebend für den Rest der Welt.

    Ups, Singapur hat den ICCPR weder ratifiziert, noch ist es Teilnehmer des Vertrags, siehe hier. Analoges gilt für das Protokoll zur Abschaffung der Todesstrafe.
    Richtig, aus gutem Grund. Und deshalb braucht sich Singapore an diesen Vertrag auch nicht zu halten.

    Das ist eigentlich ganz schön beschämend für ein so wohlhabendes Land
    Die Singaporeaner schämen sich keineswegs für ihr Land, die People’s Action Party (PAP) hat bei den Parlamentswahlen 83 von 89 Parlamentssitzen errungen. Und was das Ausland und speziell die BRD dazu sagt, interessiert in Singapore niemanden.

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      Von klopskind am Mi, 6. November 2019 um 15:15 #

      Was in der BRD nur eine Ordnungsstrafe ist, interessiert die Singaporeaner einen feuchten Kericht. Die "BRD" ist nicht maßgebend für den Rest der Welt.
      Ja klar, es sind ja auch zwei verschiedene (Rechts-)Systeme. Und nun? Hat jemand das Gegenteil behauptet? Wie hätten Sie diese faktischen Unterschiede stattdessen formuliert gewusst? Ich frage für einen Freund.

      Richtig, aus gutem Grund. Und deshalb braucht sich Singapore an diesen Vertrag auch nicht zu halten.
      Was wäre denn dieser "gute Grund"?

      Die Aussage des ersten Satzes ist in diesem Zusammenhang sicherlich kontrovers bestreitbar. An dieser Diskussion möchte ich allerdings nicht teilnehmen. In dieser Form gleich gar nicht.

      Der zweite Satz ist lediglich eine logisch triviale Konsequenz meiner Aussagen. Das ist fast schon banal. Denn wer nichts unterschreibt oder ratifiziert, braucht sich offensichtlich auch an nichts zu halten. Wie kommen Sie darauf, dass ich das Gegenteil behaupten würde?

      Die Singaporeaner schämen sich keineswegs für ihr Land, die People’s Action Party (PAP) hat bei den Parlamentswahlen 83 von 89 Parlamentssitzen errungen.
      Etwas pauschalisierte Aussage, aber ich stimme Ihnen insoweit zu, dass ich an eine statistisch signifikante Mehrheit der wahlberechtigten Bürger Singapurs glaube, auf die Ihre Aussage zutrifft.

      Wo habe ich das Gegenteil behauptet? Was ich schreibe, ist meine eigene Meinung, solange ich nicht explizit etwas anderes erwähne. Zumindest sollte man davon im Allgemeinen ausgehen können. Wie kommen Sie also darauf, dass ich für die Bürger Singapurs gesprochen hätte?

      Und was das Ausland und speziell die BRD dazu sagt, interessiert in Singapore niemanden.
      Weitestgehend ja, und ich finde das irgendwie schade bis beschämend, womit wir wieder beim Anfang wären.

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        Von Cecil Rhodes am Mi, 6. November 2019 um 15:46 #

        Und was das Ausland und speziell die BRD dazu sagt, interessiert in Singapore niemanden.

        Weitestgehend ja, und ich finde das irgendwie schade bis beschämend, womit wir wieder beim Anfang wären.

        Du findest es also sogar "beschämend", dass sich in Singapore niemand für ungebetene Ratschläge und Vorschriften aus der BRD interessiert? Dann lag ich also doch richtig:

        Die Kolonialzeit Singapores ist gottseidank vorbei, auch wenn das Typen wie Du zu bedauern scheinen.

        Danke für die Bestätigung! ;)

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          Von klopskind am Mi, 6. November 2019 um 16:45 #

          Und nochmals: Ich kann nicht nachvollziehen, wie aus der Aussage, dass ich es beschämend finde, dass sich in Singapur weitestgehend (scheinbar) niemand - jedenfalls kein Amt und keine Organisation mit ausreichend Macht - für Grundprinzipien der UN-Menschenrechtscharta interessiert, folgen würde, dass ich das Ende der Kolianalzeit Singapurs bedauern würde. (non sequitur)

          Den Beweis dieser Schlussfolgerung sind Sie mir nach wie vor schuldig. Solange werte ich Ihre Vorwürfe als haltlose Unterstellungen. Zirkuläre Schlüsse sind im Allgemeinen ungültig und damit für Diskussionen, die den Prinzipien der Logik folgen, unzulässig.

          In diesem Sinne: Machen Sie nur ruhig weiter mit Ihrer Einstellung à la Pippi Langstrumpf ("Ich mach' mir die Welt wi-di-wi-di wie sie mir gefällt."). Das klappt bestimmt! Sie müssen nur ganz feste dran glauben! Ehrlich!

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            Von Cecil Rhodes am Mi, 6. November 2019 um 19:16 #

            Ich kann nicht nachvollziehen, wie aus der Aussage, dass ich es beschämend finde, dass sich in Singapur weitestgehend (scheinbar) niemand - jedenfalls kein Amt und keine Organisation mit ausreichend Macht - für Grundprinzipien der UN-Menschenrechtscharta interessiert

            Die interessiert dort niemand, weil die "UN-Menschenrechtscharta" am 10. Dezem­ber 1948 veröffentlicht wurde. Zu diesem Zeitpunkt stand Singapore aber noch unter Kolonialherrschaft der britischen Menschenrechtscharta-Mitschreiber (welche sich selbst einen Dreck um das Geschriebene kümmerten).

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              Von klopskind am Mi, 6. November 2019 um 20:31 #

              Die oben erwähnten Verträge (ICCPR & 2. Zusatzprotokoll), die Teil der UN-Menschenrechtscharta sind, wurden frühstens 1966 bzw. 1989 erstmalig von einzelnen Ländern signiert. Beide können seitdem zu jedem beliebigen Zeitpunkt von anderen Ländern signiert werden, falls diese dies wünschen.
              Das hätten Sie den an der selben Stelle hinterlegten Verweisen oben entnehmen können.

              Singapur erlangte 1963 Unabhängigkeit vom UK/Commonwealth und 1965 die Souveränität. Somit hätte Singapur die realistische Möglichkeit gehabt, diese Verträge von Beginn an zu unterzeichnen bzw. darauf hinarbeiten können, wenn nur der nationale politische Wille da (gewesen) wäre.

              Ergo: Ihr Argument ist somit vollständig ungültig.

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