1. Ihr Vorkommentar hat den Inhalt meines Kommentars interpretiert und bewertet. Jeder darf einen Text interpretieren, bewerten und die resultierende Bewertung frei äußern. Sind wir uns da einig?
2. Nach der Bewertung hält der/die Verfasser/-in Ihres Vorkommentars den objektiven Vergleich zweier Rechtssysteme, u.A. die Singapurs und der BRD, auf der Grundlage von Fakten für legitim.
3. Da Sie das offensichtlich nicht für legitim halten, hätte ich erwartet, dass Sie dem mit sachlichen Argumenten widersprochen hätten. Ihre Entgegnung ist jedoch inhaltsleer.
4. Stattdessen bauen Sie ein kleines aber feines argumentum ad hominem mit in Ihren Kommentar ein ("Wichtigtuer"). Ihre Entgegnung ist also nicht nur inhaltsleer, sondern disqualifizierend provokant.
5. Die Punkt 3 und 4 stellen gute Indizien für Trolle dar.
Von Cecil Rhodes am Mi, 6. November 2019 um 21:44 #
Auch wenn Singapore einen Dreck auf solche Vergleiche gibt: [...]
Deine Verkürzung des Zitats verändert dessen Sinn. Offensichtlich hast du das zitieren bei BRD-Politikern mit Doktortitel (Guttenberg, Schavan, Koch-Merin) gelernt?
1. Das Zitat enthält eine wissenschaftlich übliche, explizite Markierung der Auslassung/Kürzung des Originals. Diese Markierung steht hinter einem Doppelpunkt, dass die Aussage vor dem Doppelpunkt exemplarisch unterstreicht.
2. Hätte ich an dieser Stelle das vollständige Zitat verwendet, würde das die angedeutete Überheblichkeit der resultierenden Aussage nicht wesentlich mindern, siehe auch Punkt 1. Da es mir nur um einen expliziten Hinweis auf diese Überheblichkeit ging, welche im Übrigen die Widersprüchlichkeit und den Irrsinn der Gesamtheit Ihrer Kommentare widerspiegelt, kann der hierfür unwesentliche Rest beim Zitieren demnach ausgelassen werden. Das ist anerkannter Usus.
3. Der Unterschied des Zitierstils der erwähnten Personen zu meinem ist folgender: Bei meinen Zitaten ist klar, dass es welche sind bzw. von wem diese stammen. Bei den erwähnten Personen ist das jedoch nicht der Fall (gewesen).
Demnach kann ich mir deren Zitierstil nicht angeeignet haben. Und lernen konnte ich von diesen Personen bisher leider nichts; jedenfalls könnte ich nicht behaupten, dass davon etwas bei mir hängen geblieben wäre. Allerdings ergaben sich hierfür auch keine entsprechende Möglichkeiten; nicht zuletzt, da ich solcherlei nie angestrebt habe.
4. "Offensichtlich" ist daher gar nichts, außer vielleicht der von Ihnen erweckte Eindruck eines Trolls.
5. Nebenbei sind die werten Damen und Herren inzwischen ohne Doktortitel. Dieser wurde ihnen im Zuge der jeweiligen Plagiatsaffäre aberkannt - zu Recht.
Dummschwätzer. Vergleiche der Rechtssitutation sind völlig legitim, das hat nicht mit "An der BRD messen" zu tun.
Das hat natürlich ein Wichtigtuer aus Deutschland zu beurteilen?
1. Ihr Vorkommentar hat den Inhalt meines Kommentars interpretiert und bewertet. Jeder darf einen Text interpretieren, bewerten und die resultierende Bewertung frei äußern. Sind wir uns da einig?
2. Nach der Bewertung hält der/die Verfasser/-in Ihres Vorkommentars den objektiven Vergleich zweier Rechtssysteme, u.A. die Singapurs und der BRD, auf der Grundlage von Fakten für legitim.
3. Da Sie das offensichtlich nicht für legitim halten, hätte ich erwartet, dass Sie dem mit sachlichen Argumenten widersprochen hätten. Ihre Entgegnung ist jedoch inhaltsleer.
4. Stattdessen bauen Sie ein kleines aber feines argumentum ad hominem mit in Ihren Kommentar ein ("Wichtigtuer"). Ihre Entgegnung ist also nicht nur inhaltsleer, sondern disqualifizierend provokant.
5. Die Punkt 3 und 4 stellen gute Indizien für Trolle dar.
und was legitimiert dich, zu entscheiden, daß es nicht erlaubt ist?
Wie gesagt: Dummschwätzer.
Wer sagte das Vergleiche nicht erlaubt sind? Auch wenn Singapore einen Dreck auf solche Vergleiche gibt: Stockhiebe für zwei deutsche Sprayer in Singapur
Deine Verkürzung des Zitats verändert dessen Sinn. Offensichtlich hast du das zitieren bei BRD-Politikern mit Doktortitel (Guttenberg, Schavan, Koch-Merin) gelernt?
1. Das Zitat enthält eine wissenschaftlich übliche, explizite Markierung der Auslassung/Kürzung des Originals. Diese Markierung steht hinter einem Doppelpunkt, dass die Aussage vor dem Doppelpunkt exemplarisch unterstreicht.
2. Hätte ich an dieser Stelle das vollständige Zitat verwendet, würde das die angedeutete Überheblichkeit der resultierenden Aussage nicht wesentlich mindern, siehe auch Punkt 1. Da es mir nur um einen expliziten Hinweis auf diese Überheblichkeit ging, welche im Übrigen die Widersprüchlichkeit und den Irrsinn der Gesamtheit Ihrer Kommentare widerspiegelt, kann der hierfür unwesentliche Rest beim Zitieren demnach ausgelassen werden. Das ist anerkannter Usus.
3. Der Unterschied des Zitierstils der erwähnten Personen zu meinem ist folgender: Bei meinen Zitaten ist klar, dass es welche sind bzw. von wem diese stammen. Bei den erwähnten Personen ist das jedoch nicht der Fall (gewesen).
Demnach kann ich mir deren Zitierstil nicht angeeignet haben. Und lernen konnte ich von diesen Personen bisher leider nichts; jedenfalls könnte ich nicht behaupten, dass davon etwas bei mir hängen geblieben wäre. Allerdings ergaben sich hierfür auch keine entsprechende Möglichkeiten; nicht zuletzt, da ich solcherlei nie angestrebt habe.
4. "Offensichtlich" ist daher gar nichts, außer vielleicht der von Ihnen erweckte Eindruck eines Trolls.
5. Nebenbei sind die werten Damen und Herren inzwischen ohne Doktortitel. Dieser wurde ihnen im Zuge der jeweiligen Plagiatsaffäre aberkannt - zu Recht.