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Thema: OpenZFS mit besserer FreeBSD-Unterstützung

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Von klopskind am Mi, 22. April 2020 um 21:49 #

Ich gebe mal meinen Senf hinzu:
Die Antwort steht doch eigentlich schon im Zitat. Der Urheber (hier derzeit Oracle?) besitzt alle Rechte an seinem Werk. Die Lizenzbeschränkungen (hier CDDL) gelten für ihn nicht, denn er ist kein Lizenznehmer.

Man sollte in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass nach amerikanischer Rechtsprechung ein Urheber anders als etwa in der BRD definiert wird. Ein Urheber darf/kann nach Urheberrecht der BRD seine Rechte nicht an eine andere Entität (z.B. an eine andere natürliche oder juristische Person, wie etwa an seinen Arbeitgeber bzw. der öffentlichen Allgemeinheit) abtreten. Nach amerikanischem Urheberrecht hingegen ist dies durchaus möglich und gängige Praxis, etwa durch den Arbeitsvertrag, eine sogenannt Contributor License Agreement (CLA) oder Lizensierung des betreffenden Werks als "public domain".

Aber wer war/ist hier der Urheber? Diverse ehemalige Angestellte bei Sun? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Denn auf welcher Grundlage dürfte Oracle frei, d.h. ohne juristisch Konsequenzen, über ZFS und andere Technologien aus dem Hause Sun nach deren Übernahme verfügen? Dann bleibe eigentlich nur die Möglichkeit, dass Sun als Arbeitgeber seiner Angestellten der Urheber gewesen ist und nach der Übernahme dann folglich Oracle. Und dies würde sich auch auf die Urheberschaft von wesentlichen Teilen des Quelltextes von OpenSolaris, des Forks illumos bzw. die darin enthaltene Implementierung von ZFS, die dann in OpenZFS, FreeBSD, MacOS, Delphix, Nexenta, Joyent usw. aufging, erstrecken - denn meines Wissens nach wurden wesentliche Teile der damals offengelegten Codes wiederverwendet und bis heute nicht ersetzt, wie etwa im Verfahren um BSDi, Unversität Berkley und AT&T/Bell Labs. Darüber hinaus müssten auch die relevanten Patentrechte von Sun auf Oracle übergegangen sein.

"ausgehebelt" klingt in diesem Sinne vielleicht etwas drastisch, wenn meine Vermutung oben tatsächlich zutrifft. In diesem Fall, und ich halte diesen für sehr wahrscheinlich, hätte Oracle letztlich nur die zustehenden Urheberrechte an ZFS genutzt, um die offene Weiterentwicklung von ZFS zu schließen, und Beiträge unter Verschluss zu halten, denn für Oracle gälte das Copyleft der CDDL für ZFS nicht, da sie vermutlich Urheber und somit kein Lizenznehmer sind.

Was mit "ausgehebelt" an dieser Stelle gemeint gewesen ist, hat der zitierte Klammerungszusatz eigentlich sehr prägnant dargelegt. Auf eine Diskussion der spezielleren Semantik ("ausgehebelt") würde ich mich an dieser Stelle ungern einlassen.

Klärt das Ihre Frage?

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